One-Stop-Shop:
Registrierung und Meldung
Dank OSS kannst Du Dich jetzt in einem einzigen EU-Land für die Umsatzsteuer registrieren und kannst sie für alle europaweiten Verkäufe in einem Land einmal pro Quartal abwickeln und zahlen.
Unsere Lösungen
Wie es funktioniert
Bislang mussten EU-Unternehmen, die Fernverkäufe von Waren innerhalb der EU über einen bestimmten Schwellenwert (35 000 EUR oder 100 000 EUR, abhängig vom Mitgliedsstaat) an Käufer in einem anderen EU-Mitgliedsstaat tätigen, sich registrieren und die Mehrwertsteuer im Mitgliedsstaat des Käufers abführen.
Seit dem 1. Juli 2021 wurde diese Regel abgeschafft und durch einen neuen EU-weiten Schwellenwert ersetzt. Unterhalb einem neuen EU-weiten Schwellenwert von 10 000 EUR muss der Verkauf von Waren an den Mitgliedstaat gezahlt werden, in dem sich das Verkaufsgeschäft befindet. Über diesem Schwellenwert können sich Unternehmen einfach in einem einzigen Anlaufstelle (OSS) registrieren – wo sie die fällige MwSt. einfach erklären und abführen können.
Was unsere Kunden sagen
4.7Alle Fragen zum One-Stop-Shop (OSS) und zur grenzüberschreitenden Umsatzsteuer werden geklärt
100% Transparenz über Deine aktuelle Situation
Alle möglichen Fehlerquellen werden aufgedeckt und gelöst
Du erhältst eine Lösung, die auf Deine Bedürfnisse zugeschnitten ist
Durch den Beratungstermin gehst du KEINE Verpflichtungen ein