25 Nov 2021 • 5 min

Anhebung der Kleinunternehmergrenze nach § 19 UStG 2020

Daniel Michael
Experte für europäische Steuerthemen
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Viele haben auf die Anhebung der Kleinunternehmergrenze gehofft. Die Kleinunternehmergrenze wurde im Jahr 2020 von 17500 Euro auf 22000 Euro angehoben und es gab nicht wenige, die sich sogar eine höhere Grenze gewünscht hätten.

Der Begriff Kleinunternehmer kommt aus dem Umsatzsteuer-Recht. Für diesen Status gibt es ganz klare Richtlinien und Regelungen. Wann ist man also Kleinunternehmer ?

Um Kleinunternehmer zu werden, muss man beim Finanzamt die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG wählen. Dies macht man bei der Gründung im Rahmen der steuerlichen Erfassung. Hat man sich nicht dafür entschieden, hat man frühestens nach 5 Jahren wieder die Möglichkeit dies zu beantragen.

Gerade für viele Jungunternehmer spielt der Aspekt der Kleinunternehmerregelung eine entscheidende Rolle. Lies weiter und erfahre die Auswirkungen der Erhöhung und die damit zusammenhängenden unternehmerischen und steuerlichen Konsequenzen für betroffene Unternehmern.

Änderungen der Grenze für Kleinunternehmer

Bei der Kleinunternehmerregelung geht es im Kern darum, dass Du als Unternehmer dem Kunden keine Umsatzsteuer in Rechnung stellst. Das bedeutet, Du kannst Privatkunden 19% weniger in Rechnung stellen und bist so schnell ein attraktiver Geschäftspartner.

Nebenbei entfällt dadurch auch die lästige Umsatzsteuervoranmeldung - eindeutig also weniger Bürokratie. Natürlich gibt es diese Möglichkeit nicht für alle Unternehmer. Stattdessen existiert eine Umsatzgrenze pro Jahr. Der Gewinn spielt dabei keine Rolle.

Diese Regelung gilt also nur für Unternehmer unterhalb einer Umsatzschwelle im vorangegangenen sowie im laufenden Jahr. Seit dem Jahr 2004 galt als Grenze für Kleinunternehmer "nicht mehr als 17500 Euro im vorangegangenen Jahr und nicht mehr als 50000 Euro im laufenden Jahr". Diese Regelung fand im Jahr 2020 ein Ende, der Betrag wurde auf 22000 Euro angehoben.

Der alte und der neue Betrag nach § 19 UStG 2020

Die Anhebung der Kleinunternehmergrenze im Jahr 2020 von 17500 auf 22000 Euro hatte bereits im Jahr 2019 Auswirkungen. Durch die Bezugnahme auf das Vorjahr konnten Kleinunternehmer bereits im Jahr 2019 Einnahmen in Höhe von 22000 Euro erzielen ohne fürchten zu müssen, ihren Status als Kleinunternehmer zu verlieren. Diese Erhöhung führte dazu, dass mehr Selbständige und auch Start ups von der Kleinunternehmerregelung profitieren konnten.

Was passiert, wenn man die Umsatzgrenze überschreitet?

Um es kurz zu halten: Wenn Du die Umsatzgrenze überschreitest, wechselst Du in die Regelbesteuerung. Du wirst also Regelunternehmer. Das birgt in Einzelfällen die Gefahr, dass Deine Umsätze wegbrechen, da Du keine Preise für Privatkunden nicht halten kannst.

Es gibt aber neben dem Überschreiten der Umsatzgrenze noch andere Gründe, die die Kleinunternehmer-Regelung ausschließen können:

  • Wenn Du bei der Gründung bereits im Rahmen der Finanzplanung merkst, dass Du die 22000 Euro Grenze überschreiten wirst. In diesem Fall darfst die Du Kleinunternehmer-Regelung gar nicht erst wählen.

  • Du hast im abgelaufenen Geschäftsjahr die 22000 Euro Schwelle überschritten. Dann musst Du im Folgejahr zur Regelbesteuerung wechseln.

  • Dein Vorjahresumsatz liegt bei ca. 18000 Euro, aber Du weißt beim Jahreswechsel bereits, dass Du im neuen Jahr die 50000 Euro Umsatzgrenze überschreitest? In diesem Fall musst Du direkt in die Regelbesteuerung wechseln.

Sonderfälle im Kleinunternehmertum

Da wo es Regeln gibt, gibt es auch immer Ausnahmen. Dies ist beim Kleinunternehmertum auch nicht anders. Beachte daher folgende Besonderheiten:

Umsatzgrenzen im Jahr der Gründung

Im Gründungsjahr liegen logischerweise keine Vorjahresumsätze vor, auf die zurückgegriffen werden kann. Aus diesem Grund wird eine "Schätzung" für das restliche Jahr angegeben. Das bedeutet, dass der voraussichtliche Umsatz des laufenden Jahres für das restliche Jahr zu einem voraussichtlichen Jahresumsatz hochgerechnet wird.

Mehrfaches Unternehmertum

Es ist durchaus möglich mehrere Kleinunternehmen parallel zu betreiben. Einzige Voraussetzung dafür ist, dass der jährliche Gesamtumsatz innerhalb der Grenzen liegt, die für Kleinunternehmer gelten. Alle Unternehmen zusammen dürfen also die Umsatzgrenze der Kleinunternehmer-Regelung nicht überschreiten. Denn hier gilt: Die Regelung gilt für den Unternehmer und nicht für seine Unternehmen.

Schließlich heißt die Regel ja auch Kleinunternehmer-Regelung. Du kannst also nicht einfach mehrere Kleinunternehmen gründen und so den bürokratischen Aufwand der Umsatzsteuervoranmeldung vermeiden sowie für Privatkunden Mehrwertsteuer sparen.

Solltest du als Unternehmer in einem umsatzsteuerbefreiten Gewerbe tätig sein und dazu ein zweites Gewerbe mit Kleinunternehmer-Reglung anmelden, werden die Umsätze aus deinem umsatzsteuerbefreiten Gewerbe nicht berücksichtigt.

Anhebung der Kleinunternehmergrenze: Einnahmen ohne Umsatzsteuer

Als Kleinunternehmer darfst Du in Deinen Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen. Dementsprechend ist es nicht möglich, die Umsatzsteuer, die Dir berechnet wurde, als Vorsteuer vom Finanzamt zurück zu bekommen. Im Grunde werden Kleinunternehmer bezüglich der Umsatzsteuer wie Privatpersonen behandelt.

Da nicht alle Kunden mit diesem Vorgehen vertraut sind, empfiehlt sich auf der Rechnung ein kleiner Zusatz. ("Als Kleinunternehmer berechne ich gemäß $19 I UStG keine Umsatzsteuer")

Für Geschäftskunden ergibt sich aus dem Vorgehen kein Vorteil. Im Gegenteil, auf manche B2B-Kunden wirkt der Auftritt unprofessionell und abschreckend.

Schwankende Umsätze

Schwankende Umsätze sind heutigen Zeit vollkommen normal. Im Bereich der Kleinunternehmer nehmen sie allerdings eine entscheidende Rolle ein. Schwanken die Umsätze zu stark, kann es schnell passieren, dass man die Umsatzgrenze für Kleinunternehmer überschreitet und somit im nächsten Jahr in die Regelbesteuerung fällt. Hattest Du etwa im Vorjahr einen Umsatz von über 22000 Euro, fällst Du auch dann in die Regelbesteuerung, wenn eigentlich klar ist, dass Dein Umsatz im aktuellen Jahr wieder unter 22000 Euro liegt.

Behalte Deine Umsätze daher unbedingt im Auge! Wenn Dir erst im Juli 2021 auffällt, dass Du 2020 mehr als 22000 Euro umgesetzt hast und daher 2021 nicht mehr unter die Kleinunternehmerregelung fällst, erwartet das Finanzamt von Dir für alle Rechnungen des Jahres 2021 auch rückwirkend die Umsatzsteuer.

Es bleibt fraglich, ob Deine Kunden mit nachträglichen Rechnungskorrekturen d'accord gehen.

  • Für Geschäftskunden wirkt das Vorgehen vielleicht unprofessionell, ist aber grundsätzlich nicht problematisch. Denn den Differenzbetrag in Höhe des Umsatzsteueranteils machen die Unternehmer ihrerseits bei der nächsten Voranmeldung als Vorsteuer geltend.

  • Schwieriger wird es im Endkundengeschäft. Wenn du überwiegend mit privaten Endkunden Geschäfte machst, hast du schlechte Karten. Oder würdest Du im nachhinein um 19% nach oben korrigierte Rechnungen akzeptieren?

Fazit, Anmeldung und Dokumente

Das wichtigste Vorweg: Bevor Du Dich für die Kleinunternehmer-Regelung entscheidest, solltest Du Vor- und Nachteile gründlich für Dich abwägen. Du kannst zwar vereinfachte Rechnungen ohne Umsatzsteuer schreiben und hast auch einen geringeren Buchungsaufwand, allerdings hat die Kleinunternehmer-Regelung auch ihre Grenzen und Risiken.

Denn wird z.B. der Wechsel in die Regelbesteuerung nicht richtig vollzogen, kann dies sehr schnell zu Ärger mit dem Finanzamt führen. Zudem findet die Kleinunternehmer-Regelung  im Ausland keine Anwendung. Außerdem kannst Du die Vorsteuer bei Investitionen nicht geltend machen. Das bedeutet Du verschenkst diese an das Finanzamt.

Den Status des Kleinunternehmers wählst Du auf Seite 17 zur steuerlichen Erfassung auf Elster-Online. Bei der Umsatzprognose ist es wichtig, dass man seinen Umsatz unter 22000 Euro prognostiziert, darüber hinaus darf der Haken bei der Wahl der Kleinunternehmer-Regelung nicht fehlen.

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