31 Oct 2020 • 3 min

Marktplatzhaftung in Österreich ab 2021

Daniel Michael
Experte für europäische Steuerthemen
Marktplatzhaftung in Österreich ab 2021
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Wieder mal ging ein Schreiben von Amazon an Händler raus, das zu Missverständnissen führen kann.

Diesmal ging das Schreiben an Händler raus, die Umsätze in Österreich haben. Kleine Erinnerung: Österreich hat keinen eigenen Marktplatz sondern wird über den deutschen Marktplatz abgedeckt.

Das Schreiben bezieht sich auf das österreichische Digitalsteuergesetz von 2020. Amazon empfiehlt den Marktplatzhändlern Ihre österreichische Umsatzsteuer Identitifikationsnummer hochzuladen um, Zitat, „mögliche Probleme mit Ihrem Verkäuferkonto zu vermeiden“.

Welche Probleme das sind und wodurch diese verursacht werden können, liegt nicht unbedingt auf der Hand.

Digitalsteuergesetz 2020 in Österreich

Zunächst einmal zu dem Digitalsteuergesetz. Dieses Gesetz ist entschieden worden, um in Österreich besser auf die „neue digitale Ökonomie“ reagieren zu können. Die Verordnung betrifft eine Vielzahl an Gesetzen, Online Händler allerdings nur in geringer Form. Hier findest Du die Erläuterung zum Gesetzestext, welche meist wesentlich einfacher zu verstehen ist, als der Gesetzestext selbst.

Insbesondere betreffen die Änderungen die Online-Werbung und die damit einhergehende Digitalsteuer von 5%.

Das Schreiben von Amazon bezieht sich zwar auf das Digitalsteuergesetz, allerdings bringt das Abgabenänderungsgesetz deutlich mehr Änderungen für Online Händler mit sich.

Ab 2021 Marktplatzhaftung auch in Österreich - aber etwas komplizierter

Wir kennen die Marktplatzhaftung ja bereits aus Deutschland und Frankreich. Jedes Land kann diese selbst für sich regeln. Auch in Österreich möchte man nun eine Marktplatzhaftung durchsetzen. Allerdings erscheint die österreichische Regelung zunächst etwas kompliziert.

Marktplätze, die mehr als 1 Million Euro Umsatz in Österreich machen müssen für ihre Händler haften. Dazu gehören die großen Marktplätze wie Amazon, Ebay und Co natürlich dazu. Die Regelung soll insbesondere kleinere Marktplätze unterstützen, da sie dieser Regelung nicht unterliegen. Es fließen also alle Umsätze von allen Händlern in diese Grenze von 1 Million Euro ein.

Ab dieser Grenze haftet der Marktplatz wenn er bestimmten Sorgfaltspflichten nicht nachkommt. Zu den Sorgfaltspflichten gehören unter anderem die Stamm- und Transaktionsdatenpflege.

Und darunter fällt eben auch die oben genannte Umsatzsteuer Identifikationsnummer. Worauf Amazon in seinem Schreiben aber nicht hinweist ist, dass dies natürlich nur notwendig ist, wenn Du auch tatsächlich umsatzsteuerpflichtig bist.

Daher hier nochmal der Blogpost, wie Du diese Steuerpflicht auslöst.

Weiterhin haften die Marktplätze nur für Händler die Waren in Höhe von 10.000 € oder mehr verkaufen. Nun bleibt abzuwarten, ob wie in Frankreich Händler gesperrt werden, die keine USt-ID für Österreich im Seller Central hinterlegt haben, obwohl sie noch keine Steuerpflicht in Österreich ausgelöst haben. Hier hat Amazon in der Vergangenheit immer eine gewisse Willkür an den Tag gelegt.

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countX ist ein führender europäischer Technologieanbieter in Umsatzsteuermeldungen für Onlinehändler. Das Unternehmen setzt kontinuierlich neue Maßstäbe in Bezug auf die Automatisierung der grenzüberschreitenden Einreichung der Umsatzsteuer, durch eine Mischung aus zukunftsweisender Technologie, direkter persönlicher Beratung, strenger Qualitätskontrolle sowie persönlicher Beratung. Das countX Team verfügt über Erfahrungen mit mehr als 200 Kunden in der E-Commerce-VAT-Compliance und bedient seine Kunden zu höchster Zufriedenheit, die durch Technologie in Kombination mit vorausschauender Beratung ermöglicht wird. Bei Fragen zu dem Thema wenden Sie sich an hello@countx.com oder +49 30 62931550.

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