31 Aug 2020 • 4 min

Wann werde ich steuerpflichtig im Ausland - Amazon FBA?

Daniel Michael
Experte für europäische Steuerthemen
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Durch die Logistik Fulfilment by Amazon macht der eCommerce Riese es Online Händlern so einfach wie nur möglich, auch grenzüberschreitend Online Handel zu betreiben und Waren an Endkunden aus ganz Europa zu verkaufen. Was für den Umsatz erstmal verlockend klingt, hat in der Regel aber steuerrechtliche Folgen. Das ist nicht weiter schlimm und gehört zu jedem Online Handel dazu, wenn man sich dessen bewusst ist. Unsere Erfahrungen haben allerdings gezeigt, dass dieses Bewusstsein in vielen Fällen nicht gegeben ist. Daher klären wir in diesem Blogbeitrag einmal auf, ab wann man in einzelnen Ländern steuerpflichtig wird und werden uns in einem weiteren Blogbeitrag damit beschäftigten, welche Konsequenzen drohen sofern man diese Pflicht missachtet hat.

Zeitpunkt der Steuerpflicht im Ausland

Es gibt verschiedene Szenarien, durch die man steuerpflichtig im Ausland werden kann. Im Online Handel beschränkt es sich meist aber auf zwei gängige Ereignisse, die zwingend eine Steuerpflicht zur Konsequenz haben. Grundsätzlich gilt dies für alle Länder, aber der Einfachheit halber behandeln wir in diesem Blog nur die CE-Länder (Polen und Tschechien), da der erste grenzüberschreitende steuerpflichtige Schritt der Online Händler meist in diese Länder führt.

Lagerung im Ausland

Die Lagerung im Ausland - in diesem Fall in Polen und Tschechien - ist häufig der erste Schritt der Expansion eines Online Handels im FBA Bereich. Durch von Amazon auferlegte „Strafgebühren“ wirst Du ab einer gewissen Anzahl von Verkäufen nahezu zur Lagerung in PL und CZ gedrängt. Sobald Du in diesen beiden Ländern lagerst, betreibst Du in den Ländern eine Betriebsstätte und wirst umsatzsteuerpflichtig. Hierfür musst Du zwingend eine USt-ID beantragen und in dem jeweiligen Finanzamt hinterlegen (das am besten vorher) und im nächsten Schritt monatlich Deine Umsätze und Warenverbringungen melden. Die USt-ID beantragst Du im jeweiligen Land wobei die Voraussetzungen hier sehr unterschiedlich sind. Zum Beispiel in Spanien warten die meisten Behördengänge auf Dich und der Prozess dauert am längsten, da z.B. eine beglaubigte Apostille benötigt wird. Italien verlangt es ein italienisches Bankkonto zu eröffnen. Weiterhin stellen viele der europäischen Länder die Dokumente nur in der Landessprache zur Verfügung. Ist man mit diesen Gesetzgebungen nicht firm, kann es den Prozess stark und unnötig verlängern. Daher empfiehlt bzw. verlangt es hier, sich an einen Experten zu wenden, die eine entsprechende Beantragung einer USt-ID übernimmt. EXKURS: Die Pflicht, eine USt.-ID zu hinterlegen sobald man steuerpflichtig ist, verschärft sich extrem durch die in 2020 in Kraft getretenen Quick Fixes. Diese regeln, dass eine nachträgliche Registrierung zwar noch möglich ist, aber alle bis zur Registrierung erfolgten innergemeinschaftlichen Verbringungen steuerlich relevant werden. Das heißt, Du zahlst steuern auf Warenverbringungen innerhalb Deiner Läger. Doch Du musst gar nicht unbedingt in einem anderen Land lagern um bereits Umsatzsteuermeldepflichtig zu werden.

Überschreitung der Lieferschwellen

Das zweite Szenario, bei der Du umsatzsteuerpflichtig im Ausland wirst, ist die Überschreitung von Lieferschwellen. Lieferschwellen sind Versandhandelsregelungen, die besagen, dass ab einem bestimmten Schwellenwert, der durch grenzüberschreitende Lieferungen entsteht, die Umsatzsteuer nicht mehr im Ursprungsland anfällt, sondern im Bestimmungsland. Einfacher ausgedrückt: Sobald Du einen bestimmten Umsatz durch den Versand in ein bestimmtes Land erreichst, musst Du die USt nicht mehr in DE abführen, sondern in dem jeweiligen Bestimmungsland. Es entsteht also eine Umsatzsteuerpflicht und Du bist gezwungen eine USt-ID zu registrieren.

Wie kann ich frühzeitig handeln?

Wie oben schon erwähnt, ist es in den jeweiligen Szenarien, in denen ein Online Händler umsatzsteuerpflichtig im Ausland wird, wichtig frühzeitig zu handeln. Doch dazu muss erstmal ein Bewusstsein für die bevorstehende Steuerpflicht bestehen. Hier gibt zwei Dinge, mit denen Du Dich im besten Fall schon beschäftigst, bevor Du steuerpflichtig wirst:

CE-Programm aktivieren

Noch bevor Du den Haken bei Amazon setzt, um in PL und CZ zu lagern, kannst Du Dich dort bereits USt rechtlich registrieren oder registrieren lassen. Sprich, Du registrierst Dich in diesen beiden Ländern und erhältst die entsprechende USt-Nummer noch bevor ein Produkt von Dir dort eingelagert wird. Der große Vorteil ist, dass von Beginn an eine monatliche Umsatzsteuermeldung gemacht werden kann und keine zusätzlichen Kosten auf Dich warten. Weiterhin ist bei der rechtzeitigen Registrierung auch der zweite Punkt besser gewährleistet, die Lieferschwellenüberwachung.

Lieferschwellenüberwachung

Der zweite kritische Punkt, um den Du Dich schon frühzeitig kümmern solltest, ist eine Lieferschwellenüberwachung. Bei der Lieferschwellenüberwachung wird laufend darauf geachtet, dass Du nicht in einem der Bestimmungsländer diese Grenze (Landingpage-Lieferschwellen) überschreitest. Mit einer Lieferschwellenüberwachung ist nicht nur gemeint, dass Du eine Meldung bekommst, wenn Du die Lieferschwelle erstmal überschritten hast. Sondern viel mehr, dass Deine bisherigen Umsätze hochgerechnet werden und Dir schon im Vorfeld Bescheid gegeben wird, wann Du ca. über den Schwellenwert kommst und Vorbereitungen treffen kannst. Eine gründliche Lieferschwellenüberwachung ist immer wichtiger geworden, da mittlerweile die meisten europäischen Länder davon Gebrauch gemacht haben, dass Sie die Lieferschwelle individuell senken können. Eine Besonderheit greift noch in PL. Hier kann nicht nachträglich auf die Lieferschwelle verzichtet werden, sondern nur in die Zukunft. Aber hierauf gehen wir im nächsten Blogpost nochmal gezielt ein, da dies wichtige steuerpflichige Konsequenzen für Dich haben kann.

Fazit

Im Prinzip ist es ganz einfach. Du wirst steuerpflichtig im Ausland, sobald Du nicht mehr NUR in Deutschland lagerst oder Du eine Lieferschwelle zu einem anderen europäischen Land überschreitest. Diese beiden „Meilensteine“ zwingen Dich dazu eine USt-ID im Bestimmungsland zu beantragen und dort Umsatzsteuermeldungen einzureichen. Grundsätzlich gilt: „Wer sich frühzeitig kümmert, ist auf der sicheren Seite“. Bevor Du Dich für das CE- oder PAN-EU-Programm entscheidest, informiere Dich welche Kosten auf Dich zukommen und welche Besonderheiten es gibt. Wenn Du den Zeitpunkt der rechtzeitigen Registrierung verpasst hast, wird Dich unser nächster Blogpost interessieren. Hier werden wir Dir erklären, was in dem Fall auf Dich zu kommt und was Du tun musst, um strafrechtliche Konsequenzen zu vermeiden.countX ist ein führender europäischer Technologieanbieter in Umsatzsteuermeldungen für Onlinehändler. Das Unternehmen setzt kontinuierlich neue Maßstäbe in Bezug auf die Automatisierung der grenzüberschreitenden Einreichung der Umsatzsteuer, durch eine Mischung aus zukunftsweisender Technologie, direkter persönlicher Beratung, strenger Qualitätskontrolle sowie persönlicher Beratung. Das countX Team verfügt über Erfahrungen mit mehr als 200 Kunden in der E-Commerce-VAT-Compliance und bedient seine Kunden zu höchster Zufriedenheit, die durch Technologie in Kombination mit vorausschauender Beratung ermöglicht wird. Bei Fragen zu dem Thema wenden Sie sich an hello@countx.com oder +49 30 62931550.

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