29 Feb 2024 • 2 min

Achtung beim OSS-Verfahren: Registriere Deine Auslandslager rechtzeitig

Dana
Marketing Managerin
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Aktuell häufen sich Fälle, wo Online-Händler große Geldsummen vom Finanzamt zurückbekommen. Hört sich erstmal gut an? Ist es aber absolut nicht!

Denn dabei handelt es sich um die Q4 OSS Meldungen aus 2023. Was es damit auf sich hat und worauf Du achten musst, erfährst Du in unserem Blog.

Exkurs: Das One-Stop-Shop (OSS) Verfahren

Beim Überschreiten der Lieferschwelle von 10.000 €, kombiniert über alle Ländergrenzen hinweg, bist Du verpflichtet OSS Meldungen einzureichen. Hier findest Du nochmal die Basics zum One-Stop-Shop. Die Meldungen werden quartalsweise erstellt und über das BOP-Portal eingereicht.

Registrierung deiner Auslandslager

Es ist entscheidend zu verstehen, dass die Aktivierung neuer Lager im Ausland eine Aktualisierung deiner OSS Registrierungsdaten erfordert, diese Verfahrensänderung findet ihr hier § 18j UStG. Viele Händler übersehen diesen Schritt, aber er ist unerlässlich, um Steuerkomplikationen zu vermeiden. Bevor du ein Lager im Ausland aktivierst, musst du sicherstellen, dass du dort umsatzsteuerlich registriert bist. Sobald du eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt ID) erhalten hast, darfst du dein Lager im Ausland nutzen.

Vergiss jedoch nicht, auch diese Änderung in deinen OSS Registrierungsdaten anzugeben. Das ist ganz einfach über das BZStOnline-Portal möglich. Das nötige Änderungsformular findest du unter dem Menüpunkt “Formulare”.

Was passiert, wenn du deine Auslandslager nicht registrierst?

Das Vorgehen des Finanzamts kann hier gerade nur als “knallhart” beschrieben werden! Wenn deine Auslandslager nicht rechtzeitig registriert sind, kann es passieren, dass deine OSS-Meldung für das vierte Quartal 2023 komplett verworfen wird. Das bedeutet, dass du das Geld zurückbekommst, aber nicht auf die gute Art und Weise.

Nach aktuellem Stand soll wie folgt verfahren werden:

1. Erstellung einer neuen OSS-Meldung für Q4, ohne das nicht registrierte Lager

2. Meldung der Transaktionen des nicht registrierten Lagers über lokale Ust-ID, die in den meisten Fällen erst noch registriert werden müsste!

Ein doppelter Aufwand, den du sicherlich vermeiden möchtest. Was hier auch auf jeden Fall auf Dich zukommt, sind Kosten für die verspätete Einreichung.

Wir stehen in engem Kontakt mit verschiedenen Finanzämtern und Steuerberatern in unserem europäischen Netzwerk, um sicherzustellen, dass du die bestmögliche Unterstützung erhältst. Sobald wir genaueres Wissen, ob das gewünschte Vorgehen vom BZST in der Praxis auch so umsetzbar ist. Oder doch ein anderes Vorgehen greifen wird.

Zusammenfassung

Bleibe informiert und handle rechtzeitig, um deine Auslandslager zu registrieren und steuerliche Komplikationen zu vermeiden. Bei Fragen steht Dir dein Customer Success Manager gerne zur Verfügung!

Du lässt Deine OSS-Meldungen noch nicht über countX abwickeln? Dann lass Dich in einem kostenlosen Beratungsgespräch über alles wichtige informieren: Jetzt informieren!

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