Umsatzsteuer in Tschechien
Unternehmer brauchen für erfolgreiche und gewinnbringende Handelsaktivitäten im Ausland vor allem eins: Planungssicherheit. Aus diesem Grund gilt Tschechien für viele Händler als hochattraktiver Markt, zumal die Großhandelsumsätze nach Jahren der Stabilität nun bedingt durch die Covid19-Pandemie nochmal zugenommen haben. Die Umsatzsteuer in Tschechien, auf Tschechisch „Daňi z přidané hotnotý“ (DPH) genannt, ist dabei für Unternehmer ein Kernaspekt in der Entscheidung für Handelsverbindungen nach Tschechien.
Interessant sind dabei aus unternehmerischer Sicht ebenso die genauen formalen Abläufe wie auch die Höhe der Steuer. Welche Produkte und Dienstleistungen sind von der Umsatzsteuer betroffen? Wie viel Prozent Aufschlag muss ich dem Kunden in Rechnung stellen? Wie funktioniert die Umsatzsteuererklärung? Muss ich mich als Unternehmer in Deutschland überhaupt anmelden? All das findest du im folgenden Beitrag.
Tschechien als Unternehmensort in Eckdaten
Seit dem Mauerfall geht es mit der Tschechischen Republik wirtschaftlich konstant bergauf. Das BIP pro Kopf hat sich bis zum Jahre 2019 bei über 23.000 USD eingependelt (BRD 46.000 USD), auf dem Index für wirtschaftliche Freiheit liegt Tschechien auf Rang 23 (BRD Rang 27) und im Global Peace Index für geringe Kriminalität nimmt die Tschechische Republik zwischen Singapur und Japan einen führenden Rang ein. Die Bevölkerung ist bei 1,7 Kindern pro Frau mit 10 Millionen Einwohnern stabil und die Arbeitslosigkeit gering. Verdient ein leitender Angestellter in Prag 1400€ brutto, so liegt der Mindestlohn in der tschechischen Republik 2021 bei 585€.
Entsprechend unternehmerfreundlich sind die Strukturen, denn ohne wirtschaftliche Freiheit kein wirtschaftlicher Aufschwung. Auch in Tschechien ist es mittlerweile nicht mehr leicht, gute Mitarbeiter zu günstigen Preisen zu finden. Die Spuren des Ostblocks sind dem westlichen Freiheitsgeist längst gewichen. Doch ganz ohne Steuern kommt auch der unternehmerfreundlichste Staat nicht aus. Auch in Tschechien will die Umsatzsteuer bezahlt sein.
Zahle ich nicht in Deutschland schon genug Steuern?
Kein Kommentar. Steuerprofis mit Auslandstransaktionen kennen den Witz: Kommt ein Mann ins Finanzamt und fragt den Sachbearbeiter: „Ich bin schizophren. Muss ich deshalb zwei Steuererklärungen abgeben?“ Der Beamte denkt einen Augenblick nach und antwortet: „Ja – wenn Sie beide berufstätig sind.“
Nicht anders verhält es sich, wenn ein Unternehmer mit Betriebssitz in Deutschland in Tschechien Waren oder Dienstleistungen anbietet. Du kommst als Unternehmen mit einem Sitz außerhalb Tschechiens selbst bei kleinen Umsätzen nicht um eine Umsatzsteuervoranmeldung herum. Eine Bagatellgrenze existiert nicht. Faktisch ist also jeder Umsatz ab dem ersten Euro umsatzsteuerpflichtig.
Welche Produkte sind von der Umsatzsteuer betroffen?
Grundsätzlich sind in der Tschechischen Republik alle Warenlieferungen, also auch Warenimporte, der Verkauf von Gütern oder Nutzungsrechten sowie Dienstleistungen von der Umsatzsteuer betroffen. Es gibt kaum Ausnahmen, nur wenige Produktgruppen sind umsatzsteuerbefreit, konkret z.B. Gesundheitspflege, Finanzdienstleistungen und die langfristige Vermietung von Immobilien.
Für den internationalen Handel ist dabei besonders relevant: Auch die Versendung von Waren von Tschechien aus ins Ausland oder innerhalb Tschechiens unterliegt der Umsatzsteuer. Konkret ist also auch die Versendung der Waren via Amazon FBA Lager in Tschechien von der Umsatzsteuer betroffen bzw. die Warentransporte zwischen den Amazonlagern. Hier erwartet den e-Commerce-Händler also jede Menge Bürokratie, vor der Einsteiger in den Markt angesichts durchaus arrivierter e-Commerce-Strukturen in Tschechien aber keine Scheu zu haben brauchen. Ein bestehendes Netz an Experten vor Ort erleichtert den Einstieg.
Umsatzsteuersätze in Tschechien
Allgemein gilt: Die Umsatzsteuer in der Tschechischen Republik beträgt 21%. Wer also die 19% im Hochsteuerland Deutschland zermürbend findet, staunt über den hohen Satz unserer östlichen Nachbarn. Dennoch, dieser Steuersatz gilt für die meisten Güter. Doch wie in jeder guten Bürokratie: keine Regel ohne Ausnahme. Konkret lässt sich feststellen:
Die allgemeine Umsatzsteuer in der Tschechischen Republik beträgt 21%.
Ausgewählte Güter und Dienstleistungen wie beispielsweise Grundnahrungsmittel, Heizung und Wasser unterliegen einer reduzierten Umsatzsteuer von 15%.
Bei Produkten, welche die Bildung betreffen, also z.B. Bücher, bei Gesundheitsprodukten und bei Nahrungsmitteln für Kinder beträgt die Umsatzsteuer gar nur 10%.
Da diese Güter nur ein kleines Segment des Handels betreffen, gilt für Unternehmer mit Interesse am Unternehmensstandpunkt Tschechien eine simple Marke, nämlich bereits bekannten 21%.
Wie häufig muss ich meine Umsatzsteuererklärung anmelden?
Aus Deutschland sind wir für die Umsatzsteuererklärung den jährlichen Turnus gewöhnt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch eine monatliche oder quartalweise Umsatzsteuervoranmeldung verlangt werden, diese gelten jedoch nicht als Ersatz für die jährliche Umsatzsteuererklärung, sondern sind dann, wenn gefordert, zusätzlich abzugeben. In der tschechischen Republik ist der grundlegende Besteuerungszeitraum für die Umsatzsteuer generell der Kalendermonat. Das hat je nach Perspektive natürlich Vor- und Nachteile. In Tschechien gibt es deshalb keine jährliche Umsatzsteuererklärung, sondern nur die monatlichen Umsatzsteuererklärungen.
Wer Steuern zurückerhalten will, muss als Vergütungszeitraum für Umsatzsteuererstattungen mindestens 3 Monate innerhalb eines Kalenderjahres und maximal 12 Monate (= ein Kalenderjahr) abwarten. Konkret darf ein Unternehmer demnach einen vierteljährlichen Besteuerungszeitraum auswählen, unter der Voraussetzung, dass bestimmte Bedingungen erfüllt werden. Der Umsatz im vorigen Kalenderjahr darf beispielsweise die Grenze von 10 Millionen CZK nicht überschritten haben. Die Umsatzsteuererklärung in Tschechien hat zudem die Besonderheit, dass sie nur elektronisch abgegeben werden darf. Dies geschieht mittels Datenbox oder einer elektronischen Unterschrift.
Damit sich nicht jeder fliegende Kaugummihändler wegen der Umsatzsteuererstattung von 22 CZK meldet, gilt für Anträge mit einem Erstattungszeitraum von mindestens 3 Monaten ein Mindestbetrag von 400 € und für Anträge, deren Erstattungszeitraum ein Kalenderjahr umfasst, ein Mindestbetrag von 50 €. Das klingt zuerst einmal verwirrend, damit wird jedoch gewährleistet, dass einerseits der bürokratische Aufwand der Behörden nicht durch Kleinstbeträge unverhältnismäßig hoch wird, andererseits jedoch das Recht des Unternehmers auf eine Steuerrückerstattung gewahrt wird. Den entsprechenden Antrag stellst Du bei der zuständigen Steuerbehörde, also im Tax Office in Prag.
Klingt anstrengend – muss ich mich in Tschechien überhaupt anmelden?
Wer einen Markt oder einen bürokratischen Ablauf zunächst nur testen möchte, schreckt angesichts so viel Bürokratie des tschechischen Umsatzsteuersystems sicher zurück. Dennoch, für ausländische Unternehmer führt kein Weg an diesem Formalismus vorbei. Denn für Unternehmer, die in der Tschechischen Republik keinen Sitz haben, gibt es keine Kleinunternehmer-Umsatzgrenze. D.h. tatsächlich muss sich jeder ausländische Betrieb in Tschechien als Umsatzsteuerzahler anmelden.
Das betrifft e-Commerce ganz besonders, denn im Fokus sind auch Lieferungen aus Tschechien ins In- und Ausland. Wer also ein Lager in Tschechien z.B. zum Fullfillment via Amazon hat, ist zur Registrierung der Umsatzsteuer verpflichtet. Es empfiehlt sich eine Registrierung zur Umsatzsteuer noch vor dem ersten Umsatz. Sonst drohen Strafen aufgrund der verspäteten umsatzsteuerlichen Registrierung bzw. der verspäteten Abgabe der Voranmeldungen durch das tschechische Finanzamt unabhängig von der Geringfügigkeit des ersten Umsatzes.
Und wenn nicht?
Grundsätzlich ist zuerst stets mit Aufforderungen zur umsatzsteuerlichen Registrierung und Forderungen nach Strafzahlungen sowie entsprechenden Mahnungen bei Nicht-Zahlung zu rechnen. Unter bestimmten Umständen werden jedoch Unternehmen, die langfristig nicht zur Umsatzsteuer angemeldet sind und für die die Umsatzsteuerpflicht wegen erworbener Lieferungen entsteht, von der Umsatzsteuerrückerstattung dauerhaft ausgeschlossen. Naheliegend, denn wenn ein Unternehmer keine Umsatzsteuer zahlt, kann er auch keine Rückerstattung dieser erhalten, jedoch bei längerfristiger Planung der unternehmerischen Tätigkeit in Tschechien lästig, da sich das Zahlen der Umsatzsteuer, genau wie in jedem anderen Staat auch nur bis zur strafrechtlichen Verfolgung vermeiden lässt.
Ferner gibt es in der tschechischen Republik eine Kontrollmeldung, eine Art vorläufige Steuerbehauptung, in der die meisten in Tschechien steuerpflichtigen Transaktionen zu erklären sind. Mit dieser können Auseinandersetzungen mit den tschechischen Behörden vorgebeugt werden.
Insofern ist es sicher nicht verkehrt, vor der ersten Transaktion in der tschechischen Republik die Beratung eines Steuerberaters in Anspruch zu nehmen, der bei der Erledigung der Formalien unterstützt. Genau wie in Deutschland führt das Umgehen der bürokratischen Hürden in Tschechien leider langfristig nicht zu wirtschaftlichem Erfolg.
countX ist ein führender europäischer Technologieanbieter in Umsatzsteuermeldungen für Onlinehändler. Das Unternehmen setzt kontinuierlich neue Maßstäbe in Bezug auf die Automatisierung der grenzüberschreitenden Einreichung der Umsatzsteuer, durch eine Mischung aus zukunftsweisender Technologie, direkter persönlicher Beratung, strenger Qualitätskontrolle sowie persönlicher Beratung. Das countX Team verfügt über Erfahrungen mit mehr als 200 Kunden in der E-Commerce-VAT-Compliance und bedient seine Kunden zu höchster Zufriedenheit, die durch Technologie in Kombination mit vorausschauender Beratung ermöglicht wird. Bei Fragen zu dem Thema wendet Euch an daniel.michael@countx.com oder +49 30 629315599.