Änderungen der Umsatzsteuer in Finnland – Zusammenfassung und Beispiele
Kurzfassung:
Die finnische Regierung hat eine Erhöhung des Umsatzsteuersatzes von 24 % auf 25,5 % bestätigt, die ab dem 1. September 2024 in Kraft tritt. Zusätzlich wird die Umsatzsteuer auf Süßigkeiten und Schokolade von 14 % auf 25,5 % erhöht.
Weitere Änderungen ab dem 1. Januar 2025 umfassen:
Bücher, Hoteldienstleistungen, öffentlicher Verkehr, Arzneimittel, kulturelle und sportliche Veranstaltungen, Filmvorführungen sowie Lizenzgebühren für Fernsehen und Radio steigen von 10 % auf 14 %.
Tampons und Windeln werden von 24 % auf 14 % reduziert.
Als Quelle beziehen wir uns im gesamten Blog auf die Infos der finnischen Steuerbehörde: vero.fi
In diesem Blogpost beleuchten wir konkrete Beispiele, die verdeutlichen, wie diese Änderung in der Praxis umgesetzt wird.
1. Lieferdatum bestimmt den Umsatzsteuersatz
Im Allgemeinen wird die Umsatzsteuer auf den Verkauf von Waren dem Steuerzeitraum zugeordnet, in dem die Waren an den Käufer übergeben wurden.
Beispiel 1:
Ein Kunde bestellt im August 2024 ein neues Produkt bei einem Online-Händler. Das Produkt wird aber erst im September 2024 geliefert und der Kunde bezahlt es am selben Tag. In diesem Fall gilt der Umsatzsteuersatz von 25,5 %, da das Lieferdatum nach dem 1. September liegt. Der Zeitpunkt der Bestellung oder der Vertragsabschluss sind dabei unerheblich; entscheidend ist allein das Lieferdatum.
Beispiel 2:
Ein Verkäufer sendet einem Käufer am 31. August 2024 ein Set Ersatzteile. Diese treffen am 1. September 2024 im Lager des Käufers ein. Wenn vereinbart wurde, dass der Verkäufer für den Transport verantwortlich ist, gilt der 1. September als Lieferdatum und somit der neue Umsatzsteuersatz von 25,5 %. Wenn der Käufer für den Transport verantwortlich ist, gilt der 31. August als Lieferdatum und der Steuersatz bleibt bei 24 %.
2. Anzahlung und Vorauszahlungen
Wenn eine Anzahlung geleistet wird, muss der Verkäufer die Umsatzsteuer für den Zeitraum melden, in dem die Zahlung eingegangen ist. Wurde die Anzahlung vor dem Inkrafttreten der neuen Steuersätze geleistet, gilt der alte Steuersatz von 24 %. Dies ist im Online-Handel eher weniger der Fall, aber wir wollen das Beispiel der Vollständigkeit halber mit rein nehmen.
Beispiel: Autokauf mit Anzahlung
Ein Kunde bestellt im August 2024 ein neues Auto und vereinbart, als Teil der Anzahlung sein altes Auto an den Händler zu übergeben. Da die Übergabe des alten Autos im August und somit vor dem 1. September 2024 erfolgt, gilt für die Anzahlung der Umsatzsteuersatz von 24 %. Das restliche Auto wird im September 2024 geliefert, und der Restbetrag unterliegt dann dem neuen Steuersatz von 25,5 %.
3. Kauf von Waren aus einem anderen EU-Land (= innergemeinschaftlicher Erwerb)
Wenn Du Waren von einem Verkäufer in der EU kaufst und der korrekte Monat für die Umsatzsteuererklärung des Kaufs der September 2024 oder ein späterer Monat ist, musst Du bei der Abgabe und Zahlung der Umsatzsteuer den neuen Steuersatz anwenden. Der Kalendermonat für die Umsatzsteuererklärung von Käufen aus anderen EU-Ländern – innergemeinschaftliche Erwerbe – ist der Monat nach dem Monat, in dem Du die Waren gekauft hast, also den Erwerb getätigt hast.
Das Erwerbsdatum ist das Lieferdatum der Waren. Wenn jedoch die endgültige Rechnung des Lieferanten für den Kauf innerhalb des Monats datiert ist, in dem die Waren geliefert wurden, muss der innergemeinschaftliche Erwerb ebenfalls in diesem Monat gemeldet werden. Der Meldezeitraum für die Umsatzsteuer bleibt gleich, auch wenn ein Teil des Preises im Voraus bezahlt wurde.
Diese Beispiele verdeutlichen, wie wichtig es ist, das genaue Datum der Lieferung oder Leistung zu berücksichtigen, um den korrekten Umsatzsteuersatz anzuwenden, dass gilt nicht nur für Finnland. Unternehmen sollten sicherstellen, dass ihre Abrechnungs- und Buchhaltungssysteme entsprechend aktualisiert werden, um die neuen Steuersätze korrekt zu handhaben.
Auswirkungen OSS-Verfahren Q3 2024
Leider fällt die Änderung des Steuersatzes in Finnland mitten ins 3. Quartal 2024 was die OSS Meldung unnötig kompliziert macht. Denn das Bundeszentralamt für Steuern muss in diesem Quartal dann mit zwei Standardsteuersätzen arbeiten. Das ist möglich und kann von countX auch problemlos umgesetzt werden, trotzdem handelt es sich um ein unnötigen Stolperstein! Im Zuge der Digitalisierung des Steuerrechts hätte der Zeitpunkt einer solchen Änderung seitens der finnischen Regierung auf ein neues Quartal fallen müssen!
Fazit
Es ist immer wichtig bei den Steuersätzen up to date zu sein, um somit kurzfristig auf Änderungen reagieren zu können. Wie beispielsweise die Nettopreise frühzeitig anpassen, um eventuelle Verluste ausgleichen zu können. Nachdem Du das gemacht hast, übernehmen wir aber alles in Finnland und den neuen Steuersätzen. Du bist noch kein countX Kunde? Dann melde Dich für detaillierte Informationen bei uns. Kontaktiere uns gerne für eine kostenlose Beratung oder ein individuelles Angebot, egal ob für Finnland oder ein weiteres europäisches Land.
Bleibe auf dem Laufenden mit countX und meistere die Herausforderungen der Umsatzsteuerwelt souverän!