Avalara kündigt PAN EU und CEE Kunden für Umsatzsteuermeldungen bei Amazon FBA
Für viele international tätige Amazon FBA Händler besteht akuter Handlungsbedarf. Avalara – der wohl größte Partner von Amazon in Sachen Umsatzsteuer in der EU – und Amazon gehen getrennte Wege. Die Folge: Avalara stellt die Tätigkeiten für Amazon Kunden komplett ein und betroffene Händler sollten entsprechend vorbereitet werden.
Avalara kündigt Amazon–Kunden zu Ende Oktober 2024
Verschiedene Quellen bestätigen, dass Avalara aktuell (mit üblicher Vorgehensweise) betroffene Kunden über standardisierte E-Mails darüber in Kenntnis setzt, dass die Zusammenarbeit für die Umsatzsteuermeldungen innerhalb der EU zu Ende Oktober 2024 eingestellt wird.
Das bedeutet nicht, dass Ihr Eure gebuchten Amazon Programme wie CEE und PAN EU einstellen müsst. Ihr solltet nur gewährleisten, dass der bestehenden Umsatzsteuerpflicht weiterhin nachgekommen wird.
Warum muss gehandelt werden?
Wenn Ihr über Amazon FBA in PL und CZ oder zusätzlich FR, IT und ES lagert (+UK), habt Ihr in diesen Ländern eine Umsatzsteuerpflicht ausgelöst. Der Umsatzsteuerpflicht seid Ihr über Avalara bislang richtigerweise nachgekommen. Mehr zu Euren Pflichten diesbzgl. könnt Ihr [hier] nachlesen.
Die registrierten Umsatzsteuer-IDs gehören Euch und sind mit Eurer deutschen Umsatzsteuer-ID verbunden. Dies wird auch ab November 2024 weiterhin der Fall sein. Die Lagerung im EU Ausland kann nach wie vor bestehen bleiben, Eure Umsatzsteuer IDs bleiben erhalten. Die Umsatzsteuerpflicht besteht weiterhin und Finanzämter verlangen von Euch monatliche bzw. quartalsweise Meldungen, welche Umsätze und Transaktionen Ihr in den einzelnen Ländern habt.
Was sollte umgehend getan werden?
Generell gilt: Stellt sicher, dass Ihr Euren Umsatzsteuerpflichten in jedem Moment und zu jeder Zeit nachkommt.
Im akuten Fall: Stellt sicher, dass Ihr ab November 2024 eine Alternative findet, die sich in den betroffenen Ländern nahtlos um Eure Umsatzsteuerpflichten kümmert. Das ist überhaupt kein Problem, es muss sich nur gekümmert werden. Rechtzeitig. Die Umsatzsteuer-IDs bleiben wie oben beschrieben bestehen, denn sie gehören weiterhin Euch. Wer über die IDs die Umsatzsteuermeldungen im Ausland einreicht, ist grundsätzlich Eure Entscheidung.
Hinweis: countX übernimmt jeden Monat sehr viele Kunden mit existierenden Umsatzsteuer-IDs in verschiedenen Ländern in Europa, die lediglich den Provider wechseln wollen: Sprecht uns an.
Beachtet hier unbedingt die Bearbeitungszeit seitens der Finanzämter, bei denen Ihr sog. Vollmachten über die Umsatzsteuer-IDs wechseln müsst. countX übernimmt dies komplett kostenfrei und bereitet die jeweiligen Dokumente vor. Wir führen Euch Schritt für Schritt durch den Prozess. Für uns ist das Routine.
Holt Euch hier direkt Euer unverbindliches Angebot ein. Es entstehen keine einmaligen Kosten: Angebot anfragen.
Vor allem aber wichtig: Informiert Euch rechtzeitig was zu tun ist, beachtet gewisse Bearbeitungszeiten durch Finanzämter und handelt lieber zu früh, als zu spät. Wenn Ihr Fragen habt, sprecht uns jederzeit an.