Intrastat Meldungen: Intrahandel-Auskunftspflicht für Unternehmer?
Intrastat-Meldungen: Gilt die Intrahandel-Auskunftspflicht für Unternehmer?
Jeder Unternehmer, der Waren innerhalb der Union über Landesgrenzen hinweg bewegen möchte, muss sich zwangsläufig mit Intrastat-Meldungen auseinander setzen. Gesetze und Richtlinien machen es den Unternehmern nicht immer einfach, sich auf das Kerngeschäft zu konzentrieren.
Wie in vielen anderen Bereichen, die der Datenerfassung zuzuordnen sind, unterliegt auch die Intrastat-Meldung einem ständigen Veränderungsprozess. Die betrifft sowohl die rechtliche als auch die technische Seite. Ein Beispiel dafür ist die Änderung des Datenformats, um eine hohe Datensicherheit zu gewährleisten. Dieser Artikel soll ein bisschen Licht ins Dunkel bringen und Dir die wichtigsten Eckpfeiler um das Thema Intrastat-Meldung aufzeigen.
Grundlagen der Intrastat-Meldungen
Im Gegensatz zu Privatpersonen bist Du als Unternehmer an eine allgemeine Auskunftspflicht über Deine Warenbewegungen aus beziehungsweise ins Ausland gebunden. Diese Auskunftspflicht ist per Gesetz geregelt.
Zunächst ist zu klären, ob und in welcher Form genau die Auskunftspflicht für Dich greift. Denn das hängt immer davon ab, in welche Staaten Deine Waren exportiert oder importiert werden.
Partnerländer und Meldeschwellen
Es wird unterschieden zwischen dem Handel mit Nicht-EU-Mitgliedsstaaten (Extrahandel Meldung Zollanmeldung) oder dem Handel mit Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (Intrahandel). Ob Du nach Frankreich exportierst oder nach China, ist für die Intrastat Meldungen also von zentraler Bedeutung.
Darüber hinaus hast Du die Meldeschwellen zu beachten, die für meldepflichtige Unternehmen recht hoch sind. Die Größe Deines Unternehmens spielt bei der Meldepflicht keine Rolle. Ob Meldepflicht besteht oder nicht, bestimmt die Summe Deiner Außenhandelsumsätze. Gemeldet wird die Auskunft an das Statistische Bundesamt.
Wozu gibt es die Intrastat-Meldung und was ist sie?
Deine und auch alle anderen Intrastat-Meldungen werden in einem Pool gesammelt. Dieser Pool ist die Intrahandelsstatistik. Aus der Intrahandelsstatistik können aktuelle Daten über den Handel in Deutschland abgelesen werden. Diese Daten sind für verschiedene politische Bereiche und Fragenstellungen von Bedeutung.
Dies betrifft z.B. die Handels- und Entwicklungspolitik. Dies zeigt sich dann, wenn Politiker, Wissenschaftler oder Wirtschaftsvertreter neue Wettbewerbsregeln aufstellen müssen oder wenn für die Handelspolitik generell Handlungsbedarf besteht.
Nutzen für die Behörden
Dann muss nämlich ein neuer Handelsrahmen erarbeitet beziehungsweise aufgestellt werden. Dafür brauchen die Experten allerdings verlässliche Kennzahlen. Durch die Verbindlichkeit der Intrastat-Meldung werden diese geliefert. Somit sind umfassende Branchenanalysen möglich.
Ich denke, Du verstehst schon, worum es bei der Intrastrat-Meldung geht: Sie lässt sich wohl am besten als Werkzeug zur Datenerhebung über den Handel innerhalb der Europäischen Union beschreiben. Aus Unternehmersicht ist es also lediglich eine lästige Pflicht.
Rechtsgrundlage und zuständige Behörde
Die Innergemeinschaftliche Handelsstatistik stützt sich auf die EG-Verordnung Nr. 638/2004. Diese löste am 01. Januar 2005 die EWG Verordnung Nr. 3330/91 ab. Die Verordnung hat auch weiterhin Bestand, auch wenn die EG mit Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon im Jahr 2009 durch die Europäische Union ersetzt wurde. Die zuständige Behörde für die Intrastat-Meldung in Deutschland ist das Statistische Bundesamt. Die Verantwortlichkeiten sind also unmissverständlich geklärt.
Meldepflicht: Wer ist zur Auskunft verpflichtet?
Mach Dir keine Hoffnungen! Durch ein Gesetz ist die Meldepflicht ganz klar geregelt: Du als Unternehmer und Inhaber einer Umsatzsteuernummer bist verpflichtet, Deine Warenbewegungen mit dem Ausland offen zu legen. Du musst also Deiner Meldepflicht nachkommen.
Dies gilt sowohl für den Versand als auch für den Empfang von Waren. Hierbei sollte auch erwähnt werden, dass nur der Außenhandel mit Waren betroffen ist. Dienstleistungen sind von dieser Auskunftspflicht nicht betroffen. Aber natürlich sind nicht alle Warenbewegungen meldepflichtig.
Meldepflichtige Warenbewegungen für Intrastat Meldungen
Betroffen von der Meldepflicht sind nur Waren, die auch die deutsche Grenze überschreiten. Das bedeutet, Waren die im Ausland produziert wurden und dann in ein anderes ausländisches Land exportiert würden, sind von der Anmeldung nicht betroffen. Selbst dann nicht, wenn eine deutsche Firma die Rechnung zahlt.
Deine Handmade-Puppe, die Du nach Österreich versendest, ist also grundsätzlich meldepflichtig. Dein Sale von Deinem Lager in Tschechien in die Niederlande musst Du hingegen den Intrastat Meldungen nicht hinzufügen.
Intrastat Meldungen Anmeldung
Du hast als Unternehmer die Möglichkeit, die Intrastat-Online-Meldung über das IDEV-Meldesystem (Webformular) an das statistische Bundesamt zu senden. Dafür ist eine Online-Anmeldung erforderlich.
Sollte es Deine erste Anmeldung sein, musst Du zuerst eine Registrierungsanfrage stellen, ehe Du Dich mit der vom Statistischen Bundesamt zugeschickten Kennung und Passwort anmelden kannst. Die Zustellung erfolgt entweder per Fax oder auf dem Postweg. Also die ganz normale Prozedur.
Welche Befreiungen von der allgemeinen Meldepflicht gibt es?
Vermutlich zitterst Du jetzt schon vor den Intrastat Meldungen, weil Du 3 Kisten Büroklammern nach Belgien versandt hast. Aber keine Sorge: Befreiungen von der allgemeinen Meldepflicht hängen grundsätzlich davon ab, ob bestimmte Meldeschwellen überschritten werden. Hier ist zusätzlich zu beachten, dass es unterschiedliche Meldeschwellen bezüglich Wareneingang und Warenversendung gibt.
Die einzelnen EU-Mitgliedsstaaten haben unabhängig voneinander unterschiedliche Grenzwerte festgelegt. Dementsprechend gibt es hier keine einheitliche Regelung. Natürlich, sonst wäre es ja langweilig! Willkommen also im Bürokratie-Dschungel. Privatpersonen sind bei der Intrastat-Meldung außen vor, da generell nur Unternehmen unter diese Meldepflicht fallen.
Welche Warenbewegungen sind meldepflichtig?
Von Bedeutung sind jene Warenbewegungen, also Sendungen und Wareneingänge, die sich zwischen Deutschland und den anderen EU-Mitgliedsstaaten abspielen.
Wichtig hierbei ist, auch zu verstehen, dass nicht nur der allgemeine Warenhandel unter die Meldepflicht fällt, sondern der gesamte Warenverkehr. Das bedeutet, auch Transaktionen ohne Eigentumsübertrag wie Miete und Leasing müssen gemeldet werden. Reparaturen und Wartungsarbeiten fallen aber nicht mehr unter diese Meldepflicht.
Intrastat Meldungen: Zeiträume und Meldefristen
Sofern du pro Jahr die Meldeschwelle für Ein- oder Ausfuhren aus Mitgliedsstaaten aus der Europäischen Union überschreitest, muss auch eine entsprechende Meldung an das Statistische Bundesamt erfolgen. Diese Meldefrist verstreicht in Deutschland immer am 10. Arbeitstag des Folgemonats. Streich Dir den 10. im Kalender also rot an!
Eine Fristverlängerung ist hier nicht möglich. Allerdings wird Dir die Möglichkeit gegeben, die Meldung aufzuteilen. D.h. Du kannst Deine Meldung auf mehrere Teilmeldungen pro Monat verteilen. Wenn Du also nicht genug bekommst...
Intrastat Meldungen: Grenzen pro Land
Zum besseren Verständnis kannst Du Dir hier die einzelnen Meldeschwellen für die EU Länder ansehen:
MITGLIESTAAT | WÄHRUNG | EINFUHR | VERSAND | FRIST |
---|---|---|---|---|
Belgien | EUR | 1 500 000 € | 1 000 000 € | 20 m+1 (Arbeitstag) |
Bulgarien | BGN | 430 000 ЛВ | 270 000 ЛВ | 14 m+1 (Kalendertag) |
Dänemark | DKK | 6 900 000 KR | 5 200 000 KR | 10 m+1 (Arbeitstag) |
Deutschland | EUR | 800 000 € | 500 000 € | 10 m+1 (Arbeitstag) |
Estland | EUR | 230 000 € | 130 000 € | 10 m+1 (Kalendertag) |
Finnland | EUR | 600 000 € | 600 000 € | 10 m+1 (Kalendertag) |
Frankreich | EUR | 460 000 € | 1 | 10 m+1 (Arbeitstag) |
Griechenland | EUR | 150 000 € | 90 000 € | 10 m+1 (Arbeitstag) |
Irland | EUR | 500 000 € | 635 000 € | 23 m+1 (Kalendertag) |
Italien | EUR | 200 000 € | 0 | 25 m+1 (Kalendertag) |
Kroatien | HRK | 2 200 000 KN | 1 200 000 KN | 10 m+1 (Kalendertag) |
Lettland | EUR | 220 000 € | 120 000 € | 10 m+1 (Kalendertag) |
Litauen | EUR | 250 000 € | 150 000 € | 10 m+1 (Arbeitstag) |
Luxemburg | EUR | 200 000 € | 150 000 € | 16 m+1 (Arbeitstag) |
Malta | EUR | 700 | 700 | 10 m+1 (Arbeitstag) |
Niederlanden | EUR | 800 000 € | 1 000 000 € | 10 m+1 (Arbeitstag) |
Österreich | EUR | 750 000 € | 750 000 € | 10 m+1 (Arbeitstag) |
Polen | PLN | 4 000 000 ZŁ | 2 000 000 ZŁ | 10 m+1 (Kalendertag) |
Portugal | EUR | 350 000 € | 250 000 € | 15 m+1 (Kalendertag) |
Rumänien | RON | 900 000 L | 900 000 L | 15 m+1 (Kalendertag) |
Schweden | EUR | 140 000 € | 220 000 € | 10 m+1 (Arbeitstag) |
Slowakei | EUR | 200 000 € | 400 000 € | 15 m+1 (Kalendertag) |
Slowenien | SEK | 9 000 000 KR | 4 500 000 KR | 15 m+1 (Kalendertag) |
Spanien | EUR | 400 000 € | 400 000 € | 12 m+1 (Kalendertag) |
Tschechische Republik | CZK | 12 000 000 KČ | 12 000 000 KČ | 10 m+1 (Kalendertag) – Papier 12 m+1 (Kalendertag) – Elektronisch |
Ungarn | HUF | 170 000 000 FT | 100 000 000 FT | 15 m+1 (Kalendertag) |
Vereinigtes Königreich (Großbritannien) | GBP | 1 500 000 £ | N.D.* | 21 m+1 (Kalendertag) |
Vereinigtes Königreich (Nordirland) | GBP | 1 500 000 £ | 250 000 £ | 21 m+1 (Kalendertag) |
Zypern | EUR | 180 000 € | 55 000 € | 10 m+1 (Kalendertag) |
Intrastat Meldungen Meldeformen?
Für Dich gibt es in Deutschland zwei mögliche Meldeformen, um Deine Mitteilung an das Statistische Bundesamt zu senden. Nach wie vor ist dies nur online möglich. Du hast die Wahl zwischen IDEV und eSTATISTIK.
Meldung über IDEV/IDES
IDEV wurde im Jahr 2005 vom Statistischen Bundesamt eingeführt, mit dem Ziel einen einheitlichen Meldeweg für Statistiken bereitzustellen. Abgesehen von der Intrastat-Meldung können noch viele weitere Statistiken über IDEV an die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder übermittelt werden.
An sich ist das Portal recht übersichtlich. Für technische Grundfragen gibt es eine Onlinehilfe. Auch der Import von csv- oder ASCII-Dateien ist möglich. Das kann die Arbeit natürlich sehr erleichtern.
Meldung über eSTATSTIK.core
e.STATISTIK.core gilt seit Einführung im Jahr 2005 als innovatives Meldeverfahren der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder. Das System kann Datenlieferungen erstellen, Datenlieferungen prüfen und Datenlieferungen senden.
Kernpunkt von eStatistik.core ist der Import dieser Daten. Denn eSTATISTIK.core kannst Du grundsätzlich dann einsetzen, wenn die erfragten Daten in elektronischer Form bei Dir vorliegen.
Funktionen von e.STATISTIK.core
Dafür gibt es mit Core.connect einen eigenen Connector, der Deine Software mit der e.Statistik verbindet. Alternativ kannst Du Deine Daten auch als csv-Datei uploaden. Diese werden dann in das DatML/RAW-Datei-Format umgewandelt.
Nach der üblichen Registrierung erhältst Du nach 2-3 Werktagen einen Brief und kannst Deine Datenerhebung erstellen. Dafür wählst Du den Erhebungstyp aus und Deinen Berichtszeitraum. Anschließend kannst Du eine Vorlage auswählen und adressierst das Statistische Bundesamt.
Upload über e.STATISTIK.core
Für einen sauberen Upload musst Du Deine Daten eventuell zuordnen. So werden Deine csv-Datei und der Datensatz in e.STATISTIK.core verbunden.
Danach definierst Du die Importeinstellungen, also Feldtrenner und Dezimaltrennzeichen. Im weiteren Prozess kannst Du diese Meldungsvorlage speichern. So kannst Du die Vorlage für Deine nächsten Meldungen nutzen.
Zuletzt wählst Du die csv-Datei aus, die Du für den Berichtszeitraum senden möchtest, und lädst Sie hoch. Alle Datensendungen bleiben auch in der Zukunft für Dich sichtbar.