10 May 2022 • 3 min

IOSS einfach erklärt: Der Import One Stop Shop

Simona Ondrejova
Head of VAT Operations
IOSS einfach erklärt: Der Import One Stop Shop
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Du hast mit Sicherheit schon von den einschneidenden Veränderungen im Besteuerungsverfahren zwischen EU-Ländern und sogenannten Drittländern gehört, oder bist sogar selbst betroffen. Das IOSS ist ein besonderes Besteuerungsverfahren, dass die Erhebung und die Begleichung der Umsatzsteuer für Onlinehändler vereinfacht.

Du kannst durch das IOSS-Verfahren die Umsatzsteuermeldungen für Fernverkäufe aus einem Drittland in die EU zentral abgeben. Ob du in der EU ansässig bist, oder deinen Sitz in einem Drittland hast, spielt dabei keine Rolle. Unternehmer können in beiden Fällen das IOSS-Verfahren nutzen.

Der Unterschied zum OSS-Verfahren erklärt sich somit von selbst. Dieses ist schließlich nur für Fernverkäufe innerhalb der EU vorgesehen.

Mit dem IOSS-Verfahren hat man also eine bestehende Lücke gefüllt. Der globale Onlinehandel und somit natürlich auch die Entwicklung im E-Commerce Sektor sind in den vergangenen Jahren geradezu explodiert.

Die alten Umsatzsteuerlichen Regeln für B2C (Verkauf an Privatpersonen) aus Drittländern (Nicht-EU Staaten) waren einfach nicht mehr zeitgemäß.

Bekanntermaßen wurde unter anderem die 22 Euro Zollgrenze aber auch andere Regeln, die noch bis zum 30.06. galten und für erhebliche Wettbewerbsverzerrungen gesorgt haben, abgeschafft. Händler aus Drittländern wurden nicht ausreichend kontrolliert hinsichtlich Berechnung, Erhebung und Abführung der Umsatzsteuer.

Kleiner Rückblick: Was war die 22 Euro Freigrenze?

Die Freigrenze von 22 Euro galt für Sendungen mit geringem Wert, die von einem Drittland in die EU verbracht wurde. Es wurde keine Zollabgabe und auch keine Einfuhrumsatzsteuer erhoben. Um dem fairen Wettbewerb Rechnung zu tragen, entsteht seit dem 01.07.21 bei jeder Einfuhr in die EU ab dem ersten Euro eine Einfuhrumsatzsteuer.

Für wen gilt IOSS?

Ob IOSS auch für dich gilt, schauen wir uns im Folgenden genauer an.

Wenn Du Unternehmer bist und Fernverkäufe aus Drittstaaten an Kunden in der EU tätigst, kannst du seit dem 01.07.21 eine vereinfachteSteuererklärung, sowie eine unkompliziertereSteuerzahlung über das IOSSVerfahren durchführen. Allerdings nur, wenn der Sachwert unter der Grenze von 150 Euro liegt.

Die rechtliche Grundlage dazu liefert §15kUStG. Du musst dich als Unternehmer nur in einem Mitgliedsstaat registrieren. Deine gesamte Umsatzmeldung geht dann als eine Steuererklärung an das BundeszentralamtfürSteuern.

Du musst dich dafür auf dem BZSt-Online Portal anmelden. Einen Link dazu findest du hier.

Kann jeder IOSS nutzen??

Alle Unternehmer/Händler, die Fernverkäufe aus Drittstaaten an Kunden in der EU tätigen, können das IOSS-Verfahren nutzen. Sie können es also nutzen, müssen es aber nicht. Du bekommst hier eine detaillierte Übersicht, für welche Unternehmer der Import-One-Stop-Shop relevant ist:

  1. Du bist EU-Händler und hast ein Lager in einem Drittland außerhalb der EU

  2. Amazon Verkäufer, die in der EU ansässig sind. Für den Verkäufer werden Lieferungen aus einem Amazon Lager in UK versendet.

  3. Du bist als Händler in einem Drittland ansässig

Kleiner Steuer-Exkurs: Der Unterschied zwischen Einfuhrumsatzsteuer und Umsatzsteuer

Du zahlst Einfuhrumsatzsteuer, wenn deine Waren aus einem Drittland kommen und eine EU-Grenze überschreitet. Wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind, kann die Einfuhrumsatzsteuer bei der umsatzsteuerlichen Meldung als Vorsteuer geltend gemacht werden.

Wenn du Waren verkaufst, fällt grundsätzlich eine Umsatzsteuer an. Im Umsatzsteuerrecht ist geregelt, dass die Einfuhr von den darauffolgenden Lieferungen getrennt zu erfassen sind. Das. Bedeutet, jede Lieferung unterliegt der Umsatzsteuer und löst gleichzeitig auch die Einfuhrumsatzsteuer aus.

Gibt es eine Verpflichtung?

Da es ein Ausweichverfahren gibt, kann von einer Verpflichtung im eigentlichen Sinne, nicht die Rede sein. Wenn du das Verfahren nicht nutzt, greift automatisch §21a UStG. Diese Rechtsnorm beschreibt ein besonderes Verfahren zur Einfuhrbesteuerung. Aber was bedeutet das für dich?

Der Kunde zahlt die Mehrwertsteuer direkt bei Lieferung an den Zusteller. Außerdem können zusätzliche Kosten durch Post oder Kurierdienste auf den Kunden zukommen. Du kannst dir vorstellen, dass es den ein oder anderen Kunden verärgert und dieser dann die Annahme der Ware verweigert.

Du musst dich bei Nichtteilnahme außerdem in den betreffenden Mitgliedsstaatenregistrieren, wenn deine Waren in andere EU-Staaten an Kunden verschickst.

Die Registrierung bei IOSS

Damit du das IOSS-Verfahren nutzen kannst, musst du zuerst eine IOSSIDNummer beantragen. Diese Nummer bildet die Grundlage. Die Nummer erhältst du, indem du dein Unternehmen einmalig bei der zuständigen Finanzbehörde registrierst. In Deutschland wendest du dich diesbezüglich an das BundeszentralamtfürSteuern (BZSt).

Die eigentliche Registrierung findet dann auf einem Online-Portal statt: Mein BOP.

Du benötigst in dem Elster-Portal eine Zertifikatsdatei. Diese wird dir eventuell schon vorliegen, wenn du bereits Nutzer des Elster Portals bist.

Im Folgenden suchst du die Registrierungsanzeige für die Teilnahme an der IOSS Einfuhrregelung. Jetzt gibst du die abgefragten Daten ein.

Merke: Nimmst du bereits am One-Stop-Shop (OSS) Verfahren teil, musst du dies auch bei der Registrierungsanzeige für den IOSS angeben! Deine Identifizierung erfolgt mit deiner persönlichen Umsatzsteueridentifikationsnummer.

Hast du alles korrekt ausgefüllt, erhältst du nach kurzer Zeit vom BZSt deine individuelleIOSSID Nummer.

Das IOSS-Verfahren

Du hast eine IOSS ID Nummer erhalten? Dann sehen wir uns das IOSS-Verfahren und die Pflichten die damit für dich einhergehen ein bisschen genauer an. Das Verfahren macht für dich trotz der Pflichten vieles einfacher.

Pflichten

Neben der vorangegangenen Registrierungspflicht zur Nutzung des IOSSVerfahrens kommen folgende Pflichten als Nutzer auf dich zu:

Die Fristgerechte Abgabe der Steuererklärung, die monatlich an das Bundeszentralamt für Steuern übermittelt wird  ist nur ein Bestandteil deiner neuen Pflichten. Du musst die Steuerklärung auch machen, wenn keine Umsätze im relevanten Zeitraum vorliegen. Von dir werden neben der Identifikationsnummer und dem Besteuerungszeitraum für jeden EU-Mitgliedsstaat folgende Daten erfasst:

  • Gesamtumsatz ohne Steuer bei Verkäufen an Privatkunden

  • Steuersatz

  • Umsatzsteuertyp

  • Steuerbetrag

  • Gesamtsteuerschuld

  • Eventuelle Angaben zu Korrekturen bei zurückliegenden Besteuerungszeiträumen

Du musst gemeldeten Steuern natürlich auch fristgerechtzahlen. Die Grundlage dafür ist § 18k Abs. 4 Satz 1 und Satz 3UStG. Dort ist auch geregelt, dass die Zahlung spätestens am Ende des auf den Besteuerungszaum folgenden Monats bei der Bundeskasse eingegangen sein muss.

Wichtig: Du musst die Überweisung selbst vornehmen. Das Lastschriftverfahren ist nicht möglich!

Du bist, wie im Steuerrecht üblich, dazu verpflichtet, alle relevanten Vorgänge transparent und ordnungsgemäß aufzuzeichnen. Darüber hinaus musst du Änderungen relevanter Registrierungsdaten anzeigen. Dafür steht auf dem BZSt-Online-Portal ein Änderungsformular zur Verfügung.

IOSS VS Regelverfahren

Um dir einen möglichst einfachen Vergleich zu zeigen, kannst in der folgenden Tabelle die genauen Unterschiede zwischen dem IOSS- und dem Regelverfahren ablesen.

Regel-VerfahrenIOSS-Verfahren
USt- Registrierung im Empfangsland?JaNein
Entstehung Einfuhrumsatzsteuer?JaNein
Erstattung Einfuhrumsatzsteuer?JaNein
Entstehung Umsatzsteuer im Empfangsland?JaJa

Das musst du zusätzlich wissen:

Deine Sendungen sind einfuhrumsatzsteuerfrei, wenn du das IOSS Verfahren nutzt.

Für die Sendungen bis 150 Euro kannst du die Umsatzsteuer im Empfangsland über den IOSS erklären und abführen.

Bei Sendungen über 150 Euro kannst du das IOSS-Verfahren nicht nutzen. Hier entsteht eine Registrierungspflicht im Empfangsland.

Vorteile und Nachteile IOSS

Du hast als Unternehmer durchaus Vorteile, wenn du IOSS nutzt:

  1. Du verschickst eine elektronische Steuererklärung zentral über das Online-Portal

  2. Deine Fernverkäufe werden gebündelt an das Bundeszentralamt für Steuern gemeldet.

  3. Die Registrierung in mehreren EU-Ländern entfällt somit für dich.

  4. Du zahlst die Steuern in einer Summe.

  5. Du nutzt eine vereinfachte Zollerklärung für die Anmeldung.

  6. Wenn du Ware aus einem Drittland importierst, greift § 5 Abs. 1 Nr. 7 UStG. Das bedeutet für dich, dass Waren mit einem Sachwert von maximal 150 Euro von der Umsatzsteuer befreit sind.

Nachteile sind für dich als Unternehmer nicht erkennbar, es gibt aber trotzdem eine Alternative zum Import-One-Stop-Shop für dich. Diese greift aber auch nur, wenn der Warenwert 150 Euro nicht übersteigt. Du kannst die Umsatzsteuer bei dieser Sonderregelung direkt bei der Zollbehörde entrichten. Der Deutsche Zoll stellt für dieses Verfahren das sogenannte ATLAS-IMPOST (Importabfertigung von Post- und Kuriersendungen) zur Verfügung. Du musst dich dafür beim Zollanmeldungstyp APK (Anmeldung von Post- und Kuriersendungen) registrieren. Unternehmer werden bei diesem Verfahren in die Pflicht genommen, ausführliche Aufzeichnungen zu führen und diese bei Bedarf an die entsprechende Finanzbehörde weiterzuleiten. Die Zollbehörde schickt monatlich Erklärungen an die Finanzbehörde und führt in diesem Zug auch die Steuerbeiträge ab.

IOSS: Zollrechtliche Aspekte

Auch hinsichtlich des Zolls gab es Änderungen, die du berücksichtigen musst. Wenn Du Fernverkäufe aus einem Drittland in die EU durchführst, musst du oder ein bestellter Vertreter eine elektronische Zollanmeldung abgeben.

Bei Sendungen bis 150 Euro reicht eine Anmeldung mit geringem Datensatz. Das bedeutet, dass nur eine 6stellige Zolltarifnummer angegeben werden muss. Dafür steht das bereits genannte ATLAS-IMPOST zur Verfügung.

Damit die Einfuhr im IOSS-Verfahren reibungslos klappt, muss die IOSS-ID des Händlers zwingend in der Zollanmeldung angegeben werden. Hast du dies gemacht und auch sonst alle übrigen Voraussetzungen erfüllt, ist deine Sendung von der Einfuhrumsatzsteuer befreit.

Fazit

Am 01.07.21 trat der Import-One-Stop-Shop in Kraft. Zeitgleich wurde auch die Mehrwertsteuerbefreiung für Waren bis 22 Euro abgeschafft. IOSS bietet dir als Unternehmer beträchtliche Vorteile du solltest dich aber mit den Registrierungsprozessen und auch mit der generellen Nutzung im Vorfeld vertraut machen. Betrachtet man die Komplexität, die der internationale Handel mit Blick auf den E-Commerce Sektor in den letzten Jahren erfahren hat, kommt man eindeutig zu dem Schluss: Unternehmer profitieren eindeutig vom IOSS Verfahren.

FAQ - Häufige Fragen zum IOSS

Was ist eine IOSS Nummer?

Die IOSS-Nummer ist eine ID, die von den Mitgliedstaaten der EU erteilt wird und zentrale Voraussetzung ist, um am IOSS-Verfahren teilzunehmen

Wann brauche ich eine IOSS Nummer?

Wenn du Fernverkäufe aus einem Drittland in die EU durchführen möchtest und am IOSS-Verfahren teilnimmst.

Wer muss Einfuhrumsatzsteuer bezahlen?

Einfuhrumsatzsteuer zahlst du noch, wenn du am Regelverfahren teilnimmst. Nutzt Du hingegen das IOSS-Verfahren, entfällt die Einfuhrumsatzsteuer.

Gilt IOSS auch für B2B-Transaktionen?

Nein, Im Fall von B2B-Transaktionen ist die Nutzung des IOSS ausgeschlossen.

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