2 Nov 2021 • 5 min

Mehrwertsteuer bzw. Umsatzsteuer auf Versandkosten und Verpackung?

Kassandra Busse
Marketing Managerin
Mehrwertsteuer bzw. Umsatzsteuer auf Versandkosten und Verpackung?
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Immer wenn in Deutschland über Versandkosten und Verpackung in Verbindung mit der Umsatzsteuer gesprochen wird, kannst Du Dir sicher sein, dass die Meinungen auseinander gehen. Damit Du bei diesem Steuer-Thema ab sofort auf der sicheren Seite bist, erkläre ich Dir im folgenden die wichtigsten Eckpunkte.

Versandkosten und Verpackung - Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer

Allgemein ist bekannt, dass auf Rechnungen die Umsatzsteuer ausgewiesen werden muss. Dies gilt sowohl für die versendeten Produkte, als auch für Versand und Verpackung.

Im Grunde besteht kein Unterschied zwischen Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer. Wenn Du Dir allerdings die steuerliche und betriebswirtschaftliche Seite anschaust, wirst Du ziemlich schnell merken, dass es dort sehr wohl Unterschiede gibt, die Du als Unternehmer beachten musst.

Die Umsatzsteuer muss dann erhoben werden, wenn Du Dienstleistungen oder Waren anbietest. Diese wird prozentual errechnet und hängt vom Umsatz ab.

Darüber hinaus gilt es auch noch die verschiedenen Umsatzsteuern zu beachten. Der Regelsteuersatz liegt aktuell bei 19% und der ermäßigte Umsatzsteuersatz bei 7%.

Das Umsatzsteuergesetz schreibt aber auch vor, dass alle Leistungen mit einer Umsatzsteuer zu belegen sind, die der Kunde aufbringt, um die Ware zu erhalten. Dazu zählen auch die Kosten für Verpackung und Versand.

Um bei der Umsatzsteuer von Verpackung, Porto und Versand ein bisschen Licht ins Dunkel zu bringen wird dies im folgenden ein bisschen genauer betrachtet.

Muss man zwischen Verpackung und Porto unterscheiden?

Hier kann man nach jetziger Rechtslage weder mit Ja noch mit Nein antworten. Verpackungsmaterial, die Einhaltung der Verpackungsordnung, Personal, Versicherungen sowie Porto und die Zahlungsabwicklung zählen zu den Versandkosten. Man hat also viele Kostenpunkte in einem Begriff zusammengefasst.

Und Dir ist mit Sicherheit aufgefallen, dass bei der Aufzählung sowohl die Verpackungskosten als auch das Porto zu den Versandkosten gezählt werden.

Ein weit verbreiteter Irrtum soll hier auch gleich am Anfang aufgeklärt werden. Portokosten sind nicht umsatzsteuerbefreit. Diese Ausnahme greift nur bei Unternehmen der Deutschen Post.

Versandkosten und Verpackung - Die Anwendung von Versandpauschalen

Der Begriff Versandpauschale verrät Dir hier eigentlich schon eine ganze Menge und ist für viele Shop-Betreiber gängige Praxis. Eine Pauschale ist ein im Vorfeld festgelegter Wert, der sich nicht ändert.

Unternehmer beziehungsweise Shop-Betreiber berechnen die Kosten für den Versand anhand ihrer Produktkalkulation und können ihren Kunden somit immer den gleichen oder einen gestaffelten Preis für den Versand berechnen.

Dieser Preis hängt von verschiedenen Voraussetzungen ab. Dabei geht es um Produkt- und Gewichtskategorie sowie Gewicht und Größe der Ware. Einige Anbieter kommen ihren Kunden diesbezüglich großzügig entgegen. Andere kalkulieren mit der Versandpauschale so, dass ihre Kosten gedeckt sind.

Aber auch hier gilt: Auch bei Kostenaufschlägen bezüglich Versand greift das Umsatzsteuerrecht.

Für den Kunden sieht es auf jeden Fall oft so aus, als wenn das Unternehmen kein Geld für den Versand einfordert. Tatsächlich ist es aber eher so, dass die Unternehmen den Preis für Versand und Verpackungen schon in den Produktpreis eingerechnet haben.

Mehrwertsteuer auf den Versand und Verpackung innerhalb Deutschlands und der EU

Im folgenden zeige ich Dir die Unterschiede beim Versand innerhalb Deutschlands und der EU im Hinblick auf die Mehrwertsteuer.

Grundsätzlich gilt folgendes: Verpackung und Versandkosten sind so genannte Nebenleistungen und teilen mit der Hauptware, also dem bestellten Produkt, die Umsatzsteuer.

Wenn Du also Dein Produkt innerhalb Deutschlands versendest, ist die Höhe der Mehrwertsteuer abhängig vom bestellten Produkt. Als Beispiel nehmen wir einen Buchkauf. Auf einen Buchkauf wird in Deutschland 7% Mehrwertsteuer fällig. Das bedeutet, dass auch auf den Versand 7% Mehrwertsteuer fällig werden.

Komplizierter wird es immer dann, wenn in einer Bestellung viele verschiedene Produkte mit unterschiedlichen Mehrwertsteuern enthalten sind. Ist dies der Fall, wird die Mehrwertsteuer anteilig berechnet. Auch hier stelle ich Dir ein einfaches und gleichzeitig greifbares Beispiel vor.

Du kaufst eine DVD für 20 Euro und ein Buch für 10 Euro. Die DVD entspricht wertmäßig 2/3 des Warenkorbs und das Buch 1/3. Auf 2/3 des Warenkorbs werden 19 Prozent Mehrwertsteuer angerechnet und auf 1/3 nur Sieben Prozent.

Einige Händler orientieren sich auch an dem Preis des Produkts, das der höheren Mehrwertsteuer unterliegt, und berechnen nicht anteilig.

Mehrwertsteuer auf den Versand und  in das EU-Ausland

Wenn Du Produkte ins Ausland verschicken möchtest, gestaltet es sich etwas komplizierter. Verschickst Du Deine Ware an eine Privatperson, wird der reguläre Mehrwertsteuersatz für den Versand fällig.

Wenn Du allerdings als Unternehmer in Deutschland Deine Ware ins Ausland verschickst, wird keine Mehrwertsteuer fällig.

Wir nehmen einfach mal an, dass Du Deinen Firmensitz in einem EU-Land hast. Du beabsichtigst, Deine Ware an einen anderen Unternehmer, ebenfalls in einem EU-Land ansässig, zu verschicken. Hier gilt dann grundsätzlich, dass die Lieferung aus dem Herkunftsland umsatzsteuerfrei ist. Für den Empfänger der Lieferung gilt allerdings die Erwerbsbesteuerung seines Landes.

Wie Du siehst, ist diese so genannte steuerfreie innergemeinschaftliche (Waren)-Lieferung nach § 4 Nr. 1b Umsatzsteuergesetz i.V.m. § 6a UStG an einige Voraussetzungen gekoppelt.

Für eine bessere Übersicht sind hier noch mal alle Voraussetzungen für Dich zusammengefasst:

  1. Der Abnehmer muss ein Unternehmer/Unternehmen sein. (Verwendung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer)

  2. Der Abnehmer hat die Ware für sein Unternehmen erworben.

  3. Der Erwerb der Ware unterliegt den Vorschriften der Umsatzbesteuerung in einem anderen EU-Mitgliedsstaat. Das bedeutet, dass der Abnehmer verpflichtet ist, in einem anderen EU-Land die Erwerbsbesteuerung durchzuführen.

Mehrwertsteuer auf den Versand und Verpackung ins nicht-EU-Ausland

Am Ende bleibt noch zu klären, worauf Du beim Versand in nicht-EU-Länder achten solltest. Auch hier gibt es selbstverständlich ein paar Dinge zu berücksichtigen:

Wenn Du Waren an Kunden außerhalb der EU verkaufst, musst Du auf Versand und Verpackung keine Mehrwertsteuer erheben.

Für Dich ist hier allerdings folgendes von Bedeutung: Hast Du für genau diesen Zweck im Vorfeld selber Waren oder Dienstleistungen inklusive Mehrwertsteuer eingekauft, kannst Du diese entrichtete Mehrwertsteuer als Vorsteuer abziehen.

Fazit und Bewertung zu Versandkosten und Verpackung

Es ist mit Sicherheit nicht einfach, bei Steuerangelegenheiten den Überblick zu behalten. Für Dich als Unternehmer ist es allerdings unerlässlich, dass Du über die wichtigsten Punkte in Sachen Umsatzsteuer Bescheid weißt. Schließlich schützt Unwissenheit bekanntlich nicht vor Strafe und somit auch nicht vor finanziellen Folgen.

Die aktuellen Regeln bereiten in der Praxis reichlich Arbeit. Du musst nicht nur das Empfängerland, den Empfängerstatus und die Umsatzsteuer Deiner Produkte berücksichtigen, sondern auch noch Deine Kosten für Verpackung und Versand im Blick behalten. Dies schreit geradezu nach Vereinfachung. Melde Dich gerne jeder Zeit bei uns, wenn wir Dir das Thema grenzüberschreitende Umsatzsteuer oder auch das OSS-Verfahren abnehmen können!

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