9 Feb 2025 • 2 min

Mehrwertsteueränderungen in der Schweiz 2024/2025: Das ändert sich für Unternehmen und Online-Händler

Dana
Marketing Managerin
Mehrwertsteueränderungen in der Schweiz 2024/2025: Das ändert sich für Unternehmen und Online-Händler
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Die Mehrwertsteuer in der Schweiz unterliegt regelmäßigen Anpassungen, die sowohl lokale als auch internationale Unternehmen betreffen. Ab dem 1. Januar 2025 treten neue Regelungen in Kraft, insbesondere für den E-Commerce. In diesem Beitrag erfährst Du, welche Änderungen auf Dich zukommen und wie Du Dich optimal vorbereiten kannst.


Grundlagen der Mehrwertsteuer in der Schweiz

Die Mehrwertsteuer (MwSt.) in der Schweiz ist eine indirekte Steuer auf den Verkauf von Waren und Dienstleistungen. Sie unterscheidet sich von der Umsatzsteuer in der EU und hat spezifische Regelungen für Unternehmen und Privatpersonen.

Grundlagen der Mehrwertsteuer in der Schweiz

Die Mehrwertsteuersätze in der Schweiz wurden erst vor knapp einem Jahr, zum 1. Januar 2024 angepasst:

  • Normalsatz: 8,1 % (vorher 7,7 %)

  • Reduzierter Satz (z. B. für Lebensmittel, Bücher, Medikamente): 2,6 % (vorher 2,5 %)

  • Sondersatz für Beherbergungsdienstleistungen: 3,8 % (vorher 3,7 %)

Diese Sätze gelten weiterhin im Jahr 2025. Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen in der Schweiz anbieten, müssen ihre Rechnungen entsprechend anpassen. 

Erfahre alles über Umsatzsteuer Änderungen 2025 


Neue Mehrwertsteuerregelungen für den E-Commerce ab 2025

"Plattformen als Deemed Supplier"

Ab 2025 wird in der Schweiz das sogenannte "Deemed Supplier"-Konzept eingeführt. Das bedeutet, dass Plattformen wie Amazon, eBay oder Etsy bei bestimmten Lieferungen als fiktive Lieferanten auftreten und sich für mehrwertsteuerliche Zwecke in der Schweiz registrieren müssen. Das betrifft: 

  • Grenzüberschreitende Lieferungen in die Schweiz, wenn der Umsatz der Plattform aus Kleinsendungen 100.000 CHF übersteigt.

  • Lokale Lieferungen in der Schweiz, wenn der weltweite Umsatz der Plattform 100.000 CHF pro Jahr übertrifft.


Was bedeutet das für Dich als Händler?

Die Registrierungspflicht verlagert sich von Dir auf die Plattform. Das klingt zunächst nach einer Entlastung, doch es gibt einige Punkte, die Du beachten solltest:

  1. Subsidiärhaftung: Du bleibst weiterhin subsidiär haftbar für die Mehrwertsteuer auf Deine Lieferungen. Wenn die Plattform ihren Verpflichtungen nicht nachkommt, kann dies auch Dich betreffen.

  2. Auskunftspflichten der Plattformen: Plattformen müssen Informationen über die Händler und deren Produkte an die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) übermitteln. Deine Daten werden also transparenter.

  3. Einfuhrabwicklung: Bei grenzüberschreitenden Lieferungen bleibt die Einfuhrsteuer (inkl. Schweizer Mehrwertsteuer von 8,1 % oder 2,6 % bei reduzierten Sätzen) relevant. Die Plattform fungiert in vielen Fällen als Importeur.


Handlungsempfehlungen für Online-Händler

1. Prüfe Deine Haftungsrisiken

Auch wenn die Plattform als "Deemed Supplier" auftritt, bleibst Du als Händler subsidiär haftbar. Stelle sicher, dass die Plattform, über die Du verkaufst, die neuen Regelungen einhält. Informiere Dich zudem über Deine eigenen Verpflichtungen und passe Deine Prozesse entsprechend an.

2. Optimiere Deine Daten

Da Plattformen ab 2025 verpflichtet sind, Informationen über Händler und Produkte weiterzugeben, solltest Du sicherstellen, dass Deine Daten korrekt und aktuell sind. Das betrifft vor allem Produktbeschreibungen, Preise und Steuerkennzeichen.

3. Kläre Deine Logistikprozesse

Stimme Dich mit Deinen Logistikdienstleistern ab, um sicherzustellen, dass die Einfuhrabwicklung reibungslos funktioniert. Dies ist besonders wichtig, wenn die Plattform nicht als Importeur auftritt.

4. Informiere Dich über die neuen Regeln

Stelle sicher, dass alle relevanten Teams in Deinem Unternehmen über die Änderungen informiert sind – insbesondere Dein Buchhaltungsteam und externe Steuerberater.


Warum die Schweiz weiterhin attraktiv bleibt

Trotz der neuen Regelungen bleibt die Schweiz ein lukrativer Markt mit kaufkräftigen Kunden. Mit der richtigen Vorbereitung und einer steuerlich optimierten Strategie kannst Du weiterhin erfolgreich in die Schweiz verkaufen. Ende des Monats folgt auch noch ein weiterer Experten-Blogpost zur Schweiz!


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FAQ Fragen:

1. Wie hoch ist die Mehrwertsteuer in der Schweiz? Die aktuellen Sätze sind: 8,1 % Normalsatz, 2,6 % reduzierter Satz und 3,8 % Sondersatz für Beherbergungsleistungen.

2. Wann muss ein Unternehmen in der Schweiz MwSt. abführen? Sobald es einen Jahresumsatz von mindestens 100.000 CHF erzielt.

3. Benötigen ausländische Unternehmen eine USt-ID in der Schweiz? Ja, wenn sie mehrwertsteuerpflichtige Leistungen in der Schweiz erbringen.

4. Wie lange dauert die MwSt.-Rückerstattung für Touristen? Die Bearbeitung kann einige Wochen in Anspruch nehmen, abhängig vom Anbieter.

5. Welche Rolle spielen Online-Plattformen ab 2025? Sie werden als "Deemed Supplier" steuerpflichtig und müssen MwSt. abführen.

6. Gibt es eine Mehrwertsteuerpflicht für digitale Dienstleistungen? Ja, digitale Dienstleistungen an Schweizer Kunden unterliegen ebenfalls der MwSt.-Pflicht.

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