2 Apr 2025 • 4 min

Umsatzsteuer in Frankreich 2025: SEPA wird jetzt kontrolliert – so vermeidest Du Strafen

Dana
Marketing Managerin
Umsatzsteuer in Frankreich 2025: SEPA wird jetzt kontrolliert – so vermeidest Du Strafen
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Wusstest Du, dass die SEPA-Lastschrift für Umsatzsteuerzahlungen in Frankreich schon seit Jahren gesetzlich vorgeschrieben ist? Viele Händler haben es dennoch per manueller Überweisung geregelt – und es ging lange gut. Doch ab 2025 ändert sich das Spiel: Frankreich kontrolliert die Einhaltung der SEPA-Pflicht jetzt deutlich strenger. Wer sich nicht an die Vorgaben hält, riskiert saftige Strafen.

In diesem Artikel erfährst Du, was hinter der Regelung steckt, ob Du betroffen bist und wie Du mit wenigen Schritten rechtssicher umstellst.

Wichtig: Diese Regelung betrifft nur Händler, die in Frankreich registriert und dadurch umsatzsteuerpflichtig sind. Wenn Du lediglich über den One-Stop-Shop (OSS) nach Frankreich verkaufst, bist Du nicht betroffen.


Hintergrund – warum Frankreich auf SEPA-Zahlung besteht

Artikel 1738 CGT: Die gesetzliche Grundlage

Frankreich regelt die Pflicht zur elektronischen Steuerzahlung ganz offiziell im Artikel 1738 des "Code général des impôts" (CGI). Dort steht schwarz auf weiß: Umsatzsteuer muss elektronisch bezahlt werden – und zwar per SEPA-Lastschrift.

Was elektronische Steuerzahlung in der Praxis bedeutet

Keine Onlinebanking-Überweisung mehr, kein „Copy-Paste“ von IBANs. Stattdessen: Einmal ein SEPA-Mandat einrichten – und Frankreich bucht Deine Umsatzsteuer automatisch fristgerecht ab. Klingt bequem? Ist es auch. Aber eben auch verpflichtend.

Wer betroffen ist – und wer nicht

Die Regelung betrifft alle Unternehmen, die in Frankreich lokal registriert und dadurch umsatzsteuerpflichtig sind. Wenn Du z. B. über Amazon FBA oder einen französischen Fulfillment-Standort versendest, bist Du betroffen. Wenn Du hierzu Fragen hast, nutzt gerne unser Kontaktformular und einer unserer Experten meldet sich zeitnah bei Dir zurück. 

Nicht betroffen bist Du, wenn Du lediglich über den OSS (One-Stop-Shop) an französische Kunden verkaufst und keine physische Lagerung in Frankreich hast.


SEPA ist Pflicht – was heißt das für Dich konkret?

Warum manuelle Überweisungen nicht mehr erlaubt sind

Frankreich will den Zahlungsprozess vereinheitlichen und Fehlerquellen eliminieren. Überweisungen per Hand sind zu langsam, zu fehleranfällig – und schlicht nicht mehr erlaubt. Punkt.

Wie SEPA-Lastschrift in Frankreich funktioniert

Du erteilst der französischen Steuerbehörde ein SEPA-Mandat. Ab dann bucht sie die fällige Umsatzsteuer automatisch zu den festgelegten Terminen von Deinem Konto ab. Die Abbuchung erfolgt sicher, nachvollziehbar – und pünktlich. 

Für unsere Kunden stellt countX das SEPA-Mandat in FR aus und unsere Kunden müssen dieses dann nur noch bei Ihrer Bank einreichen.

Worauf Du beim SEPA-Mandat achten solltest

Ganz wichtig: Deine Bankverbindung muss stimmen, das Mandat korrekt unterschrieben und rechtzeitig bei der Behörde eingereicht sein. Vergiss auch nicht, die Fristen zu beachten – sonst wird die Zahlung nicht durchgeführt.


Was passiert, wenn Du nicht umstellst?

Mögliche Strafen & finanzielle Risiken

Frankreich versteht keinen Spaß: Wer die elektronische Zahlungspflicht ignoriert, riskiert eine Strafzahlung von 0,2 % der Steuerschuld – mindestens aber 60 €. Und das bei jedem Verstoß.

Ein echtes Beispiel aus der Praxis

Ein deutsches E-Commerce-Unternehmen, welches im Zuge von Amazon FBA in allen PAN EU Ländern aktiv lagert, hatte Anfang des Jahres noch manuell überwiesen – und bekam prompt eine Strafe über 120 €. Hier griff die Regel der 0,2% der Steuerschuld, mindestens aber 60€.

Der Fehler: kein gültiges SEPA-Mandat eingereicht. Ärgerlich, weil vermeidbar. In dem Falle schreibt Dich das französische Finanzamt mit dem folgenden Schreiben an und informiert Dich über die Strafzahlung.

Wie streng kontrolliert wird

Die französischen Steuerbehörden kontrollieren automatisiert und lückenlos seit Anfang 2025. Fehlt das Mandat oder wird manuell überwiesen, wird das registriert – und es rappelt im Karton.


In 3 Schritten zur korrekten Zahlung

1. Prüfen, ob Du betroffen bist

Du bist betroffen, wenn Du:

  • lokal in Frankreich registriert bist

  • und keine SEPA-Lastschrift eingerichtet hast.

Nicht betroffen bist Du, wenn Du nur über den OSS nach Frankreich verkaufst und dort nicht physisch lagerst. Auch hier gilt unser Angebot, dass wenn Du Dir unsicher bist, Du gerne über unser Kontaktformular auf uns zukommen kannst. 

2. SEPA-Mandat einrichten

Am einfachsten geht das über countX: Wir stellen Dir ein SEPA-Mandat zur Verfügung, das Du unterschreibst und bei Deiner Bank einreichst. Kein Papierkrieg, kein Stress. Melde Dich einfach bei einem Ansprechpartner oder unserem VAT-Support Team. 

3. Zahlung automatisieren & Fristen einhalten

Sobald Dein Mandat aktiv ist, wird die Steuer automatisch abgebucht – vorausgesetzt, Du hältst die Fristen zur Abgabe Deiner Umsatzsteuervoranmeldung ein. 

Auch hier kann countX unterstützen. Du bist unzufrieden mit Deinem Anbieter oder lagerst noch nicht in Frankreich, interessiert Dich aber für diese Option? Sprich unsere Experten an!


Fazit – SEPA aktivieren, Sicherheit gewinnen

Mach’s Dir einfach – und rechtssicher. Mit der SEPA-Lastschrift bist Du auf der sicheren Seite. Keine Frist verpasst, keine Strafen kassiert, keine Excel-Tabellen mehr. Wenn Du schon auf SEPA umgestellt hast: Glückwunsch, Du musst nichts weiter tun! Wenn nicht: Jetzt ist der richtige Moment.


FAQs

1. Was genau ist ein SEPA-Mandat? Ein SEPA-Mandat erlaubt es der französischen Steuerbehörde, Deine Umsatzsteuer automatisch per Lastschrift einzuziehen. Es ist die Voraussetzung für elektronische Zahlungen.

2. Wie lange dauert die Umstellung auf SEPA? Mit countX kannst Du Dein Mandat meist innerhalb weniger Tage aktivieren – vorausgesetzt, alle Unterlagen sind vollständig.

3. Was passiert, wenn das SEPA-Mandat nicht rechtzeitig greift?

Dann wird die Zahlung als fehlgeschlagen gewertet – und Du riskierst Strafzahlungen. Deshalb: schnell handeln!

4. Muss ich jedes Jahr ein neues Mandat einreichen? Nein. Solange sich Deine Bankverbindung nicht ändert und keine Fristen verletzt werden, bleibt das Mandat gültig.

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