30 Mar 2023 • 5 min

Umsatzsteuerrecht für den Online-Handel in der Schweiz: Ein Leitfaden

Daniel Michael
Experte für europäische Steuerthemen
Umsatzsteuerrecht für den Online-Handel in der Schweiz: Ein Leitfaden
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Der Online-Handel hat in den letzten Jahren in der Schweiz stark zugenommen und bietet Unternehmen die Möglichkeit, ihre Produkte einem breiteren, zum Teil deutschsprachigen, Kundenstamm anzubieten. Doch wie sieht es mit der umsatzsteuerlichen Handhabung verschiedener Transaktionen in der Schweiz aus? 

In diesem Blogbeitrag werden wir einen Überblick über das Umsatzsteuerrecht für den Online-Handel in der Schweiz geben und Euch als Unternehmer wichtige Informationen und Hinweise mit auf den Weg geben.

In diesem Beitrag klären wir folgende Fragen:

  1. Wann wird ein Online-Händler steuerpflichtig in der Schweiz? 

  2. Welche Besonderheiten gibt es bei sog. Kleinstsendungen?

  3. Wie wird die viel zitierte “weltweite Lieferschwelle” berechnet?

Wann wird ein Online-Händler steuerpflichtig in der Schweiz?

Wenn Ihr als Online-Händler aus der Europäischen Union (EU) in die Schweiz verkaufen möchtet, ist es wichtig zu verstehen, wann und unter welchen Umständen Ihr in der Schweiz steuerpflichtig werdet.

Umsatzschwelle

Für Online-Händler aus der EU gilt in der Regel die Umsatzschwelle als maßgeblicher Faktor, um festzustellen, ob sie in der Schweiz steuerpflichtig werden. Wenn Eure weltweiten Umsätze eine bestimmte Schwelle überschreiten, müsst Ihr Euch für die schweizerische Umsatzsteuer registrieren lassen.

Diese Schwelle beträgt derzeit 100'000 Schweizer Franken pro Jahr. Es ist wichtig zu beachten, dass diese Schwelle auf kumulierter Basis berechnet wird, also alle weltweiten Verkäufe zusammengezählt werden.

Freiwillige Registrierung

Auch wenn Ihr die Umsatzschwelle nicht erreicht, habt Ihr als EU-Online-Händler die Möglichkeit, Euch freiwillig für die schweizerische Umsatzsteuer zu registrieren. Dies kann in bestimmten Fällen vorteilhaft sein, insbesondere wenn größere Geschäftsvolumen in der Schweiz erwartet werden oder wenn es Euch ermöglicht, Vorsteuerbeträge geltend zu machen.

Welche Besonderheiten gibt es bei sog. Kleinstsendungen?

Wenn ein Online-Händler aus der EU Kleinstsendungen in die Schweiz versendet, gibt es bestimmte Dinge zu beachten. Hier sind einige wichtige Punkte:

Freigrenze für die Einfuhrumsatzsteuer:

Die Schweiz hat eine Freigrenze für die Einfuhrumsatzsteuer für Kleinstsendungen. Derzeit liegt diese Grenze bei 5 Schweizer Franken. Das bedeutet, dass für Sendungen mit einem Warenwert von 5 Schweizer Franken oder weniger keine Einfuhrumsatzsteuer erhoben wird. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass diese Freigrenze nur für den Warenwert gilt und nicht für Versandkosten.

Einfuhrumsatzsteuer bei Überschreitung der Freigrenze:

Wenn der Warenwert der Sendung über 5 Schweizer Franken (ca. 5,15€) liegt, wird auf den Wert der Ware Einfuhrumsatzsteuer erhoben. Der aktuelle Satz beträgt in der Regel 7,7 Prozent. Diese Steuer wird üblicherweise vom Schweizer Zoll erhoben und kann entweder vom Empfänger bei der Zustellung oder später über eine separate Rechnung eingezogen werden.

Zollabwicklung und Zollinhaltserklärung:

Bei Kleinstsendungen unterliegen die meisten Waren keinen Zollgebühren in die Schweiz. Allerdings muss der Online-Händler eine Zollinhaltserklärung abgeben, in der der Inhalt der Sendung und der Warenwert angegeben werden. Diese Erklärung muss sowohl auf dem Versandlabel als auch auf dem Zolldokument angegeben werden. Es ist wichtig, die Zollformalitäten ordnungsgemäß abzuwickeln, um Verzögerungen oder Probleme bei der Zustellung zu vermeiden.

Informieren Sie Ihre Kunden:

Als Online-Händler ist es wichtig, Eure Kunden über mögliche zusätzliche Kosten wie Einfuhrumsatzsteuer oder Bearbeitungsgebühren zu informieren, falls die Freigrenze überschritten wird. Klare und transparente Kommunikation über mögliche Steuern oder Gebühren kann dazu beitragen, unangenehme Überraschungen für Eure Kunden zu vermeiden.

Wie funktioniert die weltweite Lieferschwelle für die Schweiz im Online Handel?

Die weltweite Lieferschwelle, auch bekannt als "Schweizer Mehrwertsteuer-Lieferschwelle" oder "Weltweite Umsatzgrenze", ist eine Regelung, die im Zusammenhang mit der Umsatzsteuer im Online-Handel in die Schweiz gilt. Diese Regelung betrifft Unternehmen, die aus dem Ausland Waren in die Schweiz verkaufen, insbesondere solche, die keinen Sitz oder eine Betriebsstätte in der Schweiz haben.

Definition der weltweiten Lieferschwelle

Die weltweite Lieferschwelle ist eine Umsatzgrenze, die angibt, ab welchem Punkt ein ausländisches Unternehmen, das Waren an Schweizer Kunden verkauft, in der Schweiz steuerpflichtig wird. Diese Grenze beträgt derzeit 100'000 Schweizer Franken pro Jahr. Das bedeutet, dass ein ausländisches Unternehmen, dessen Jahresumsatz aus Lieferungen in die Schweiz unter dieser Schwelle liegt, nicht zur schweizerischen Umsatzsteuer registriert sein muss.

Berechnung der Lieferschwelle

Die weltweite Lieferschwelle bezieht sich auf den kumulierten Umsatz aus allen Lieferungen an Schweizer Kunden innerhalb eines Kalenderjahres. Es ist wichtig, den Warenwert aller Sendungen in die Schweiz zusammenzurechnen, um festzustellen, ob die Lieferschwelle erreicht wird.

Steuerliche Auswirkungen unterhalb der Lieferschwelle

Wenn der Jahresumsatz aus Lieferungen in die Schweiz unterhalb der Lieferschwelle von 100'000 Schweizer Franken liegt, ist das ausländische Unternehmen nicht zur schweizerischen Umsatzsteuer registrierungspflichtig. Es entfallen somit die Pflichten zur Berechnung und Erhebung der schweizerischen Umsatzsteuer sowie zur Einreichung von Umsatzsteuermeldungen.

Steuerliche Auswirkungen oberhalb der Lieferschwelle

Sobald der Jahresumsatz aus Lieferungen die Lieferschwelle von 100'000 Schweizer Franken erreicht oder übersteigt, wird das ausländische Unternehmen zur schweizerischen Umsatzsteuer registrierungspflichtig. Ab diesem Zeitpunkt gelten die üblichen steuerlichen Verpflichtungen, wie die korrekte Berechnung und Erhebung der schweizerischen Umsatzsteuer auf die verkauften Produkte, die Abgabe von Umsatzsteuermeldungen und die Zahlung der fälligen Steuern.

Als Online-Händler ist es ratsam, sich mit einem spezialisierten Steuerberater oder einem Fachexperten für internationale Umsatzsteuerfragen zu beraten, um sicherzustellen, dass Ihr die geltenden Vorschriften und Schwelle richtig versteht und die steuerlichen Verpflichtungen in Bezug auf den Online-Handel in die Schweiz erfüllt.

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